Firmengründung International
Beantwortet von Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rainer Krieger in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind auf der Suche nach einem System zur Firmengründung in der Schweiz oder andere Möglichkeiten um den Bestmöglichen Steuersatz zu bekommen.
1) Wir haben vor ein Rechenzentrum in Island aufzubauen, wo wir (2 Einzelpersonen) auch mindestens 6 - 12 Monate arbeiten werden.
2) Unser Hauptwohnsitz ist allerdings in Deutschland und Österreich, was wir gerne beibehalten würden.
3) Wir haben geschaut, dass wir eine GmbH in der Schweiz gründen wollen, wegen der günstigeren Steuersätze.
Allerdings bleiben dort einige Fragen offen bezüglich Versteuerung und praktischer Auszahlung von Geldern aus der Schweiz nach DE/AT.
Wir haben auch andere Modelle durchprobiert wie z.B.
1) GmbH in Deutschland ist Gründer mit Einzelperson in AT anstatt 2 Einzelpersonen.
Unsere Fragen:
Unsere Dienstleistungen werden in Island verbracht und auch abgerechnet. Die Firma wäre dann in der Schweiz. Momentan ist eine Person noch in DE angestellt und erhält dort auch ein Gehalt mit Krankenkasse.
Frage #1: Wie wäre die Versteuerung, wenn wir nun Gelder aus der Firma in der Schweiz auszahlen wollen pro Person? Müssten wir dann die Gelder voll in Deutschland bzw. Österreich jeweils nochmals versteuern?
Frage #2: Wie würde es mit der Krankenkasse laufen, wo müssten wir dann versichert sein?
Frage #3: Müssen wir unseren Wohnort verlegen nach Island?
Frage #4: Was wäre der beste Weg um möglichst unkompliziert zu Verfahren?
Frage #5: Eventuell ein Konstrukt als Holding?
Wir wollen natürlich rechtssicher sein und auch alle Einnahmen/Ausgaben korrekt versteuern.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rainer Krieger
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrem Vorhaben zunächst kurze Bemerkungen und dann die Antworten auf Ihre Fragen:
Eine Kapitalgesellschaft (so GmbH) ist immer dort unbeschränkt steuerpflichtig, wo sie Ihren Sitz hat oder wo Ihre Geschäftsleitung ist. Sie kann darüber hinaus auch in einem Dritten Land steuerpflichtig sein, wenn sie dort eine Betriebsstätte unterhält. Welcher Staat dann das Besteuerungsrecht hat, ist in den Doppelbesteuerungsabkommen der betroffenen Länder geregelt. Bei Ihrem Vorhaben sind demnach folgende Länder betroffen:
Schweiz (Sitz, da dort eingetragen)
Deutschland, da dort ein Geschäftsführer wohnt und von wo er aus Entscheidungen trifft
Österreich, da dort auch ein Geschäftsführer wohnt (dito)
Island, da ein Rechenzentrum dort ein Betriebsstätte darstellt.
Nun zu Ihren Fragen:
zu 1.
Gehälter müssen Sie in Deutschland oder Österreich normal und voll versteuern. Dafür würden in der Schweiz oder in Island keine Steuern anfallen, denn dort wären diese Zahlungen Betriebsausgaben für die Kapitalgesellschaft.
Dividenden müssten Sie im Rahmen des Teileinkünfteverfahren in Deutschland versteuern, soweit hierfür von der Gesellschaft Quellensteuer anfällt, ergibt sich eventuell ein Anrechnung aus dem jeweiligen DBA.
zu 2.
In den Ländern, wo Sie arbeiten.
zu 3
nein
zu 4
kann auf Grund fehlender Einzelheiten nicht beurteilt werden
und auch nicht für 70,00 €
zu 5
Eine Holdingstruktur dürfte sich nicht lohnen, kann aber auch auf Grund fehlender Einzelheiten nicht beurteilt werden. Ich vermute aber, das sich so was nicht lohnt.
Ihr Vorhaben ist komplex und nicht unkompliziert. Eine tiefergehende Beratung ist über eine Internetplattform nicht zu leisten. Ich rate Ihnen deshalb zu einem erfahrenen Steuerberater zu gehen
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