Firmengründung Bavaria Motors
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
mein Kollege Herr Skelaj von der Firma WLS Websolutions hat mir Ihren Rat empfholen.
Es geht um folgende Thematik:
Ab Juli werde ich einen Gebrauchtwagenhandel eröffnen. Die Firma soll Bavaria Motors heißen und ist spezialisiert auf den An- und Verkauf von Gebraucht- und Neufahrzeugen.
Wie ich selbst anschließend herausgefunden habe, gibt es 3 Firmen die ebenfalls Bavaria Motors heißen. Die eine hat einen Firmensitz in Augsburg, ist aber eher eine sehr kleine Firma die lediglich 3-4 Fahrzeuge anbietet.
Die andere Firma hat einen Sitz in Gladbach und ist eigentlich überwiegend spezialisiert auf den Verkauf von Kfz-Teilen der Marke BMW.
Und die andere größere Firma sitzt in Belgien und ist ebenfalls ein Mehrmarkenhändler für Gebrauchtfahrzeuge.
Ich habe schon eine Anfrage bei IHK gestellt, die ich Ihnen gerne per E-Mail weiterleiten kann.
Meine Frage lautet also, kann ich unbeschwert die Firma unter dem Namen Bavaria Motors öffnen, ohne irgendwelche Strafen bzw Anklagen von anderen Firmen zu erhalten? Ich möchte die Firma Bavaria Motors über mehrere Jahre hinweg führen können, ohne irgendwelche Befürchtungen auf Anklagen zu haben.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
A. G.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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sie können mich am besten unter der Telefonnummer 0152 54235610 ab jetzt erreichen.
Dennoch bevorzuge ich eine schriftliche Bestätigung auf meine bereits bezahlte Frage zu erhalten.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
G.
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Zunächst teile ich die Auffassung der IHK in den hier aufgeführten Anlagen zu dieser Frage.
Ein Restrisiko besteht hier leider, eine entsprechende markenrechtliche und ggf. wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu erhalten. Dies kann durchaus kostspielig sein. Doch können Sie dieses Risiko verringern, indem Sie - wie die IHK ebenfalls bereits ausgeführt hat - der Bezeichnung "Bavaria Motors" um eine irgendwie geartete Phantasiebezeichnung ergänzen. Empfehlen würde ich dann, die Phantasiebezeichnung möglichst voranzustellen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt