Firma gründen mit 2 Partnern
Beantwortet von Unternehmensberater Marco Di Prato
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich (ägyptischer Staatsbürger mit deutschem Aufenthaltstitel) möchte mit zwei Partnern (ägyptische Staatsbürger OHNE Aufenthaltstitel) ein Unternehmen/Firma gründen. Wir sind alle Pharmazeuten und haben folgende Geschäftsidee:
Herstellung (in deutschen bzw. europäischen Fabriken) von Privat-Label (Eigenmarken) Kosmetika, Naturkosmetika, medizinische Geräte/Ausstattung. Die für uns hergestellten Produkte werden dann ausschließlich im arabischen Ausland (Saudi Arabien) über einen arabischen Distributor verkauft/weitervertrieben und vermarktet.
WICHTIG:
1.Wir streben eine Gründung ohne Mindestkapital an. Haftung mit privatem Vermögen ist daher vertretbar.
2. Einfache und schnelle Anmeldung und Buchführung bevorzugt.
*Welche Unternehmensform ist geeignet für uns? (Evtl.GbR oder OhG?)
*Können wir alle gleichwertig in die Firma eingetragen werden, auch wenn kein deutscher Aufenthaltstitel (für meine beiden Partner) besteht?
*Mit welchen Steuern müssen wir rechnen? (Produkte werden NUR im Ausland verkauft und dort dann auch versteuert) Einkommensteuer müssen ebenfalls im Ausland bezahlt werden.
Welche Steuern müssen daher hier in Deutschland gezahlt werden?
*Welche Unterlagen/Dokumente werden benötigt für eine Registrierung unserer Firma?
*Bei welchen Ämtern müssen wir uns anmelden und müssen alle Beteiligten in Person erscheinen oder reicht eine Vollmacht?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Abdallah Youssof
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Unternehmensberater Marco Di Prato
Sehr geehrter Herr Youssof,
gerne beantworte ich Ihre Fragen im Rahmen einer Unternehmensberatung, weise jedoch darauf hin, dass ich kein Rechtsanwalt und auch kein Steuerberater bin. Da das Thema sehr komplex ist empfehle ich Ihnen in jedem Fall einen Anwalt oder Steuerberater zu konsultieren.
Unternehmensform
Aufgrund der von Ihnen geschilderten Situtaion dürfte eine GbR nicht in betracht kommen, weil dazu eine Arbeitserlaubnis aller Personen notwendig ist. Dies gilt auch bei einer OhG, weil diese lediglich di eeingetragene Form der GbR ist. Sofern Sie vereinfacht tätigt werden möchten und eine Personengesellschaft wünschen, dann sollten Sie über eine Komanditgesellschaft nachdenken. Innerhalb einer KG gibt es einen Komplimentär, der als Vollhafter auftritt und die Geschäfte führt, sowie die Teilhaber, welche im Rahmen eines KG Vertrages auch Vergütugnen für Tätigkeiten erhalten können.
Gleichwertige Eintragung in die Firma
Eine GbR entsteht durch Handschlag und kann auch mit einern Vertrag versehen werden. Dazu ist keine Eintragung im Handelsregister möglich. Bei einer OhG wird lediglich eine Anmeldung durch einen Notar eingereicht. Bei einer OhG sind alle Personen gemeinsam Haftbar. Eine OhG ist jedoch nur möglich wenn alle Gesellschafter auch eine Arbeitserlaubnis haben.
Steuern
Die Frage nach der Besteuerung ihres Unternhemens ist viel zu komplex, als dass Sie hier bearbeitet werden kann. Allgemein gesagt müssen die Gewinne in Deutschland besteuert werden.
Unterlagen
Für eine KG benötigen Sie eldiglich ihre Pässe und einen Termin bei einen Notar, er bringt die Gesellschaft dann zur Eintragung. Der KG Vertrag muss nicht beurkundet werden. Ein KG Vertrag ist auch nicht vorgeschrieben.
Ämter und Behörden
Da es sich um mediziniche Produkte handelt sollten Sie in jeden Fall sich vorher gründlich durch einen Anwalt beraten lassen. Bei einer KG muss nur der Geschäftsführer die Anmeldugnen vornehmen, darunter eine Gewerbeanwldung und natürlich auch die Meldung ans Finanzamt
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