Finanzierung/Leasing Computer
Fragestellung
Guten Tag Herr Glinka,
Sie hatten mir vorletztes Jahr schon einmal helfen können. Ich hätte da wieder eine Frage:
Ich arbeite nach wie vor selbstständig/freiberuflich als Werberegisseur, Editor und Creative Director und plane gerade die Anschaffung eines neuen Laptops. Da ich für Videobearbeitung ein sehr leistungsstarkes und dementsprechend leider recht kostspieliges Notebooks benötige und ich die Kosten (ca. € 4.500,-) ungern auf einmal komplett aufbringen möchte, erwäge ich jetzt die Optionen Leasing bzw. Finanzierung. Auch, um den Aufwand der mehrjährigen Abschreibung zu umgehen und die Raten über die kommenden 36 Monate als laufende Betriebsausgaben geltend machen zu können.
Meine Frage an Sie wäre, ob Finanzierungs- und Leasingraten (beide bei 0% Zinsen) beide gleichermaßen als laufende Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Mein naives Verständnis wäre, dass der Rechner nach einer Finanzierung natürlich mir gehören würde, und ich ihn im Fall des Leasings am Ende entweder zurückgeben oder nur gegen eine weitere Ablösesumme doch übernehmen könnte. Ich habe auch an anderer Stelle gelesen, dass ich Leasingraten nur dann als Betriebsausgabe geltend machen könnte, wenn ich den Rechner dann auch tatsächlich zurückgeben würde.
Was würde für meine Situation Ihrer Meinung sinnvoll?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Florian Schneider.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Udo Glinka
Sehr geehrter Ratsuchender,
meine Antwort finden Sie im anhängenden Dokument.
Bei weiteren Fragen benutzen Sie bitte die entsprechende Option.
MFG .. Udo Glinka (StB)
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