Finanzamt ändert plötzlich die Steuerklasse von III nach I
Fragestellung
Ich bin Beamter im Ruhestand, 70 Jahre alt. Meine Frau bezieht eine gesetzliche Rente und ist 68 Jahre alt.
Im Juli haben wir in Deutschland unser Haus verkauft und uns beim Meldeamt abgemeldet.
Derzeit halten wir uns für längere Zeit in unserer Immobilie auf Mallorca auf mit der Option
für dauernd hier zu bleiben. Für die Beantragung einer Residencia haben wir in Spanien aber 183 Tage Zeit. Derzeit steht noch nicht fest, ob wir auf Mallorca bleiben werden oder wieder nach Deutschland zurückkehren und uns dort eine Wohnung suchen. Das Finanzamt Wittmund in Ostfriesland nahm unseren Aufenthalt in Spanien vermutlich zum Anlass die Steuerklasse zu unserem Nachteil zu verändern. Drei Anfragen per Email plus eine Anfrage per Einschreibebrief nach dem Grund der Veranlagung nach Steuerklasse I, obwohl sich in unseren persönlichen Verhältnissen absolut nichts verändert hat, außer dass wir uns derzeit für einen längeren Aufenthalt auf Mallorca aufhalten, blieben ohne jegliche Reaktion bzw. Antwort vom Finanzamt Wittmund. Pro Monat, August bis November behielt das Finanzamt
monatlich rund 233 Euro an Steuern ein, zuvor nach Steuerklasse III waren es etwa 70 Euro. Da man es anscheinend nicht für notwendig erachtet einem Steuerzahler auf Nachfrage zu antworten, wäre meine Frage ob ein Steuerberater diesbezüglich für uns tätig werden könnte.
In der selben Angelegenheit hatten wir Sie schon einmal im September oder Oktober kontaktiert.
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Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller,
da Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben: Sie haben das Eigenheim verkauft und sich in Deutschland abgemeldet, sind Sie ab Übersiedelung nach Spanien in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig und für die Vergütungseinkünfte kommt kraft Gesetzes die Steuerklasse I in Betracht, so dass dafür keine Änderiungsmöglichkeit besteht.
Sie können aber nach Ablauf des Jahres eine Einkommensteuererklärung für 2020 an das Finanzamt, wo der Sitz des früheren Arbeitgebers sich befindet (Siehe Lohnsteuerjahresbescheinigung für 2020, die Sie Anfang 2021 erhalten) abgeben und die unbeschränkte Steuerpflichtig beantragen, da - wie Sie angeben - Ihr Einkommen nur aus Deutschland stammt (100 %). Dies hatte Ihnen auch bereits Ihr Steuerberater mitgeteilt.
Eine Änderung der Steuerklasse für 2020 ist hingegen nicht mehr möglich, aber auch auf Grund meiner Darstellung nicht erforderlich.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen helfen konnte. Im übrigen können Sie mit der sog. Antragsveranlagung im kommenden Jahr Ihren deutschen ehemaligen Steuerberater beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
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Antwort des Experten: Danke für Ihre freundliche positive Bewertung meiner Bearbeitung!
mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann