Fenstersanierung in der Wohnung
Beantwortet von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim in unter 2 Stunden
Fragestellung
Guten Tag,
in Februar 2018 meine Mieterin meldet bei mir das alle Dachfenster (8 Stuck) in meine Dachgeschoss Wohnung kaputt sind.Die waren ca.15 Jahre alt aber wahrscheinlich damals nicht so gute Qualität. Die Holzfenster waren nicht mehr dicht, haben sich deformiert und sehr schwierig zum schließen.
Ich habe diese Problem bei der Verwaltung gemeldet. Die haben jemand dort geschickt und jetzt nach Eigentümerversammlung wurden die alle Fenster ausgetauscht.
Ja alles ist gut und schön, aber... austausch von die Fenster bedeutet Sanierungsarbeiten in der Wohnung. Die Fenster hatten alle innen Rollos welche noch gut waren leider passen nicht mehr für neue Fenster,ob sollen von Verwaltung auch ausgetauscht werden?
Ist das richtig so? Die Fa. welche die Fenster eingebaut hat, hat auch Angebot für die Rollos zu Verwaltung geschickt. Die natürlich antworten dass es um innere Rollos geht und Verwaltung übernehmen keine Kosten.
Bitte um Info wie ist das Rechtlich und wenn ich doch das eingebaut bekommen soll bitte um kurze form Schreiben wie soll ich es Verwaltung das kommunizieren.
Vielen Dank im Voraus
Beste Grüße
AZ
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
es kommt darauf an, ob die Rollos bereits bei der Lieferung der Fenster zum damaligen Zeitpunkt, also bei den defekten Fenstern, angebracht gewesen sind und ob die Fenster in der Wohnung ursprünglich beim Bau des Hauses mit Rollos eingebaut wurden.
Ist dies der Fall, dürfte ein Anspruch darauf bestehen, dass die Eigentümergemeinschaft und Verwaltung die Rollos bezahlt.
Haben Sie selbst allerdings nachträglich die Rollos an die Fenster angebracht, so sind die Rollos in der Regel keine Teile des Gesamteigentums, für das die Eigentümergemeinschaft insgesamt eintrittspflichtig ist. Entweder hätten sie die Rollos entsprechend abmontieren müssen und an die neuen Fenster wieder heranmontieren müssen oder Sie müssen neue Rollos erwerben.
Etwas anderes würde letztlich nur gelten, wenn es sich zum Beispiel hier um Rollläden handelt, diese gehören teilweise zum Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel der Rollladenkasten.
Sind die Rollos allerdings lediglich innen am Fenster angebracht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es sich hier lediglich um Sondereigentum handelt.
Auch die Gewährleistung für die Fenster dürfte mittlerweile abgelaufen sein, so dass auch das ein Ersatz der Rollos auf dieser Schiene keinen Erfolg bringen würde.
Sie können auch noch einmal die Teilungserklärung schauen, ob hier besondere Regelung für Rollos getroffen worden sind.
Gegebenenfalls sollten Sie die Rollos noch einmal etwas konkreter beschreiben, damit ich meine Antwort ergänzen kann.
Insofern dürfte die Verwaltung mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht haben, dass die Kosten für die Rollos von Ihnen zu übernehmen sind.
Ich kann Ihnen gerne ein entsprechendes Schreiben kurz an die Verwaltung formulieren, sofern Sie dies wünschen, eine Rechtsgrundlage, dass sie die allerdings von der Verwaltung die Rollos ersetzt erhalten, sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen trotzdem hilfreich geantwortet habe und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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Die Mieterin mach mir auch Stress weil natürlich wollte die wieder haben:-/ Einbau von neue Fenster und neue Rollos sind Gründen die Miete zu erhöhen?
Vielen Dank im voraus
Beste Grüße
AZ
Gerne habe ich ein entsprechendes Schreiben unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und der weiteren Informationen wie folgt gefertigt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf die Problematik der Fensterrollos fordere ich Sie auf, die Angelegenheit nochmals zu prüfen und eine Kostenübernahme für die Rollos und deren Anbringung spätestens bis zum 15.09.2018 zu übermitteln.
Wie bereits im Vorfeld mitgeteilt, sind die nunmehrigen Fenster aus Plastik, statt aus Holz. Sie wären im Rahmen der Ersetzung des Gemeinschaftseigentums verpflichtet gewesen baugleiche Fenster anbringen zu lassen, an denen auch wieder die sehr gut erhaltenen ruhelos entsprechend befestigt werden können.
Dies haben Sie allerdings nicht getan, sondern Fenster einbauen lassen, an den die Rollos nicht passen.
Auch eine entsprechende Konsultation meinerseits und Absprache hinsichtlich der Anbringung der Fenster ist nicht erfolgt, obwohl sie gewusst haben, dass die Anbringung der ruhelos notwendig ist, da die Dachgeschosswohnung sehr warm und sehr hell ist und ohne die Rollos eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität vorliegt.
Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, auch die Kosten für die neuen Rollos zu tragen, gegebenenfalls abzüglich eines entsprechenden Abzugs Alt für Neu.
Diesbezüglich bin ich auch bereit, hier mit Ihnen erneut in Verbindung zu treten und über die entsprechenden Beträge zu sprechen.
Sollte die oben genannte Frist fruchtlos verstreichen, werde ich anwaltliche Hilfe und gegebenenfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen können.
Mit dem Ablauf der Angelegenheit bin ich überhaupt nicht zufrieden.
Mit freundlichen Grüßen
Bei weiterem Bedarf stehe ich gerne zur Verfügung, viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt