feld pacht
Fragestellung
ein verpächter eines flurstücks mit 3,77.ha größe findet seinen alten pachtvertrag nicht mehr ,verpachtet vor 5jahren und auf 3jahre verpachtet bei keiner kündigung verlängerung um 1jahr. Flurstück 3,77ha wurde drei monate zuvor gekündikt ,siehe anlage datum 05,06,2018 der landwirt wartete drei monate und bestätigte seine kündigung zum 30,09,2019 ist das möglich obwohl er mit seiner unterschrieft die kündikung angenommen hatt, ist er doch rauß aus dem pacht vertrag. Das ist meine frage : BITTEUM ANTWORT.
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Zunächst gilt die Kündigungsfrist, die im Vertrag vereinbart worden ist. Dies gilt auch dann, wenn der Verpächter den alten Pachtvertrag nicht mehr findet.
Hier ergeben sich dann allerdings möglicherweise Beweisprobleme, wenn die Gegenseite die Kündigungsfrist bestreitet.
Kann diese nicht mehr nachgewiesen werden, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 594a BGB, als dass das Pachtverhältnis erst zum Ende eines Jahres bis zum dritten Werktag eines Pachtjahres gekündigt werden kann.
Dies würde bedeuten, dass der Pachtvertrag erst zum Ende des Jahres 2019 hätte gekündigt werden können.
Die Kündigung selbst löst in der Regel die Beendigung des Vertrages zum korrekten Kündigungszeitpunkt aus. Sicherheitshalber sollte man die Kündigung noch einmal zum nächstmöglichen Zeitpunkt aussprechen.
Hinsichtlich der beiden Dokumente kann nunmehr folgendes geschehen.
Die Kündigung selbst zum 30.09.2018 würde dann wirksam sein, wenn eine vertragliche Regelung hierüber besteht.
Sie wäre auch dann wirksam, wenn es sich hier bei dem Schreiben des Landwirtes um einen Schreibfehler hinsichtlich des Jahres 2019 handelt. Wenn er den Kündigungszeitpunkt im Jahr 2018 bestätigt, könnte das eine entsprechende Aufhebungsvereinbarung sein, die dann über der Kündigung steht.
Ist es kein Schreibfehler, gilt der dann in der Regel allerdings auch nicht der 30.09.2018 als Kündigung als Ende des Vertrages, sondern dann wohl mit entsprechender möglicherweise nochmalige Kündigung zum nächst möglichen Zeitpunkt das Jahresende 2019.
Ich gehe daher davon aus, dass das Pachtverhältnis hier zum 30.09.2018 sein Ende gefunden hat, wenn es eine solche vertragliche Kündigungsfrist gibt, die dann auch entsprechend nachgewiesen werden kann.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage hilfreich beantwortet habe und stehe Ihnen jederzeit gerne weiterhin zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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Nochmal zum Verständnis:
Darf der Landwirt, der die Kündigung unterschrieben hat und dann wieder widerrufen hat nun noch ein Jahr das Land bewirtschaften oder nicht?
MfG
Sie erreichen mich unter: 01797912926
Vielen Dank MfG
ich rufe Sie morgen Vormittag kurz an, um die Sache noch einmal zu besprechen.
Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt