Fehlerhafte Mobilfunkrechnung
Beantwortet von Elektroniker , EDV-Techniker Adam Brunner in unter 2 Stunden
Fragestellung
Ich habe einen Mobilfunkvertrag von PYUR ehemals Telecolumbus.
Am 1.11.2017 bekam ich eine außergewöhnlich hohe Mobilfunkrechnung bei der für den Zeitraum 1.8.17 bis 31.8.17 für mich unerklärliche Gesprächskosten von EURO 150,00 festgestellt wurden. Ich habe unmittelbar danach per Fax mit Sendebericht und mit Kontaktformular Widerspruch eingelegt bzw. gleichzeitig einen Einzelverbindungsnachweis zur Überprüfung angefordert. Auch habe ich (nur) diesen strittigen Betrag ( EURO 150,00) vom Lastschriftverfaren zurückbuchen lassen . Einige Zeit später bekam über diesen Betrag eine erste Mahnung (Zahlungserinnerung) außerdem wurde dieser Betrag bei der nächsten Mobilfunkrechnung wieder abgezogen zuzüglich einer Rückbuchungsgebühr von EURO 9,00.
Nachdem ich den Betrag abermals zurückgebucht habe bekam ich wieder eine neue Zahlungserinnerung
Die inkompetente Kundenhotline welche ich mehrmals kontaktiert habe konnte mir auch nicht weiter helfen. Einmal bekam ich nach einem Anruf per Email diverse Einzelverbindugsnachweise allerdings nicht vom strittigen Zeitraum August 2017.
Bis zum jetztigen Zeitpunkt habe für den Zeitraum 1.8.17 bis 31.8.17 trotz mehrmaliger Aufforderung keine Einzelverbindungsnachweise erhalten.
Ich warte bereits über 8 Wochen!!!
Dazu habe ich mehrere Fragen:
Darf ich den strittigen Betrag weiterhin zurückbuchen lassen auch wenn dieser Betrag bei den nächsten Monatsrechnungen immer wieder inklusive Rückbuchungsgebühr abgebucht wird.
Wie sollte ich bei einem Inkassoverfahren bzw. einer gerichtlichen Mahnung reagieren.
Sollte ich die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur jetzt gleich einschalten oder erst nachdem ich den noch nicht erhaltenen Einzelverbinungsweis überprüft habe.
Der Mobilfunkvertrag ist zum Juli 2018 ordentlich gekündigt. Habe ich nicht das Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen wenn ich weiterhin keinen Einzelverbindungsnachricht erhalte
Auf jeden Fall möchte ich ein Prozess vor einem Zivilgericht vermeiden !!!!
mfg.
Schiljuk
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Elektroniker , EDV-Techniker Adam Brunner
Sehr geehrter Fragesteller gerne beantworte ich Ihre Frage.
Falsche Rechnungen , zu Unrecht berechnete Dienste sind schon fast an der Tagesordnung . Leider :-(
Folgendes gibt es dabei zu beachten :
1. Innerhalb 8 Wochen einen Wiederspruch schriftlich einlegen.
Nur dann ist der Anbieter verpflichtet nachzuweisen wie die Kosten entstanden sind.
2. Einzelverbindungnachweis beantragen und dazu noch ein technisches Prüfprotokoll.
Handelt es sich um Kosten eines Drittanbieters ( call Center, Download Dienste usw. ) , müssen Sie direkt bei diesem Dienstleister einen Widerspruch einlegen !
Dem Protokoll kann genau entnommen werden, welche Dienste diese Kosten verursacht haben.
Diese beiden muss der Telefonanbieter kostenlos zur Verfügung stellen !!!
Macht er das nicht, oder wie in Ihrem Fall reagiert er nicht drauf, dürfen Sie den abgebuchgten Betrag zurückbuchen lassen. Allerdings müssen Sie dann selbst eine Einzelüberweisung ausführen die die Grundgebühr beinhaltet.
Zusätzlich müssen Sie den Anbieter informieren, warum Sie das gemacht haben . Eben wegen der überhöhten Kosten. ( das haben Sie ja soweit gemacht )
Ich würde Ihnen empfehlen nochmals den Anbeiter anzuschreiben und daran errinnern , dass Sie bis heute noch den angeforderten Nachweis nicht erhalten haben und einen Zeitraum von max. 5 Tagen einräumen.
3. Zusätzlich muss jeder Anbieter sog. Warnhinweise während der Koostenentstehung per SMS oder Email an den Nutzer versenden, damit der gewarnt wird und gegensteuern kann (KG, 22 U 207/11 und AG Wiesbaden, 91 C 1526/12)
Auf alle Fälle würde ich Ihnen empfehlen die Schlichtungstelle einzuschalten.
Wenn die Rechnung bereits an ein Inkasse Unternehmen abgegeben wurde , müssten Sie abwarten bis sich dieses meldet und dort einen Widerspruch einlegen, wegen der fehlenden Nachweise.
Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, schreiben Sie mir einfach bitte kurz.
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