Famillienrecht
Beantwortet von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth in unter 1 Stunde
Fragestellung
Meine Mutter will mich verklagen weil sie Buerge war bei einem Kredit den sie abbezahlt hat Sie will jetzt 35000 euro
Wohne erst seit 6 Monaten in Deutschland meine Mutter ist im 'Altersheim dafuer hat meine Schwester gesorgt. Wie lange dauert es bis sowas im Saarland vor Gericht kommt und wie soll ich mich verhalten. Ich habe eine Rente aus Luxemburg was koennte da gepfaendet werden?
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Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Vorausgesetzt der Anspruch besteht und die Klage wird Ihnen zugestellt, ist damit zu rechnen, dass Sie sich erst einen Anwalt nehmen müssen und es dann zu Schriftverkehr kommt. Je nachdem wie viele Schriftsätze gewechselt werden, ist nach ca. 3-6 Monaten mit einem Gerichtstermin zu rechnen.
Bei einer Pfändung sind Sie je mit ca. 900 Euro pfändungsfrei. Das wird jährlich angepasst.
Wenn Ihre Mutter im Altersheim ist, stellt sich noch die Frage der Geschäftsfähigkeit.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin.
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Es kommt für die Pfändungsfreigrenze auch darauf an, wie viel Personen Sie unterhaltspflichtig sind. Bitte teilen Sie mir das noch mit, damit ich Ihnen eine verbindliche Antwort geben kann.
Ob der Anspruch wirklich besteht ,muss anhand aller Unterlagen geprüft werden. Es könnte ja auch sein, dass ihre Mutter unrecht hat oder sonst Hunderungsgründe entgegenstehen ,etwa Verjährung. Dies kann man aber nur prüfen, wenn man alle Unterlagen gesehen hat, insbesondere die Klageschrift, die ja auch Fehler enthalten könnte oder an Beweisangeboten ermangeln. Dies kann man jetzt noch nicht beurteilen, sondern dies wird im Rahmen eines Prozesses ausgiebig vom Gericht und den Anwälten geprüft.
Wenn es sich um eine Forderung von 35.000 € handelt, so muss beim Landgericht die Klage eingereicht werden. Dort herrscht Anwaltszwang, d.h. Sie müssen sich auch einen Anwalt nehmen .
Ich hatte Ihnen eingangs schon beschrieben, wie der Prozess anfängt. Nach einer mündlichen Verhandlung kann es sein, dass das Gericht noch weitere Angaben von den Parteien haben will oder aber ein Urteil verkündet. Üblich ist eine Prozessdauer von ein bis eineinhalb Jahren.
Mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin