Falsches Datum in der Einladung zur Wohnungseigentümer-Versammlung
Fragestellung
Der Verwalter einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft hat zur jährlichen Eigentümerversammlung die Wohnungseigentümer genau 14 Tage vorher schriftlich benachrichtigt und geladen.
Leider ist das Datum für die Versammlung auf der Einladung fehlerhaft, das heißt, es ist ein falscher Wochentag genannt, jedoch das richtige Datum.
Angenommen die Eigentümer-Versammlung findet jetzt nach Korrektur durch den Verwalter innerhalb dieser 14-tägigen Ladungsfrist doch statt, wären dann im Nachhinein alle Beschlüsse dieser Eigentümerversammlung damit rechtlich anfechtbar und damit null und nichtig?
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Antwort von Rechtsanwalt Ray Migge
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zwar kann die falsche Angabe des Tages durchaus als Ladungsfehler qualifiziert werden, da nicht ausgeschlossen ist, dass Eigentümer durch die falsche Angabe verwirrt und dadurch von der Teilnahme an der Versammlung abgehalten werden.
Ladungsfehler sind jedoch nur dann relevant, wenn sich der Ladungsfehler auf die Beschlussfassung ausgewirkt hat. Dies heißt konkret: Wenn durch den Ladungsfehler Eigentümer an der Sitzung nicht haben teilnehmen können, deren Stimmen den gefassten (oder nicht gefassten) Beschluss geändert hätten, dann sind die Beschlüsse anfechtbar. Haben jedoch trotz des Fehlers alle Eigentümer teilgenommen oder hätten die Stimmen der fehlenden Eigentümer keinen Einfluss auf den Beschluss gehabt, dann ist der Ladungsfehler ohne Wirkung und die Beschlüsse nicht anfechtbar.
Sie sehen, eine generalisierende Bewertung verbietet sich hier. Es kommt vielmehr auf den konkreten Beschlusd und die dazu gehörenden Mehrheitsverhältnisse an. Sie sollten in keinem Fall darauf vertrauen, dass die Beschlüsse generell anfechtbar sind.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit über die Kommentarfunktion zur Verfügung.
Mit bestem Gruß
Ray Migge
-Rechtsanwalt-
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