Fahrtkosten Montage
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
ich bin Baumpfleger mit angemeldetem Gewerbe (umsatzsteuerpflichtig). Wohnhaft (gemeldet) bin ich in Stadt X. Jedoch arbeite ich von November bis Februar ausschließlich in der ca. 300km entfernten Stadt Y als Subunternehmer. Jeden Sonntag Abend fahre ich von Stadt X nach Stdt Y mit dem privaten Wohnmobil auf einen Stellplatz. Während der Arbeitswoche nutze ich das Wohnmobil weiterhin als Arbeitsfahrzeug (Kundenbesuche, Baustellenwechsel). Samstag Morgen fahre ich dann wieder Heim nach Stadt X. Folgende Frage: ist es mir möglich alle tatsächlich anfallenden Kilometer (Anfahrt von Stadt X, Baustellenanfahrten und Baustellenwechsel, Heimfahrt nach Stadt X) steuerlich geltend zu machen mit der Kilometerpauschale oder nur die einfache Anfahrt zur ersten Tätigkeitsstätte (Wohnmobilstellplatz?). Wie gesagt ist das Wohnmobil nicht auf den Betrieb zugelassen sondern privat.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit besten Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage bei yourpert, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte.
Grundsätzlich können Sie Reisekosten (Hin- und Rückfahrt) mit einem im Privatvermögen gehaltenen Kfz steuerlich geltend machen, wenn die Kosten objekt glaubhaft und belegbar sind. Grundsätzlich wäre daher ein Hauptaugenmerk darauf zu richten, ob Sie in Stadt Y in den angegebenen Zeiten Ihre Arbeit verrichten bzw. dort die Kundenbesuche durchführen. Hierzu sollte es ausreichend sein, wenn Sie Ihre Termine vor Ort nachvollziehbar dokumentieren und sich dementsprechend auch Rechnungen vorweisen lassen, die darauf schließen lassen, dass Sie vor Ort tätig waren.
Eine erste Tätigkeitsstätte liegt aus meiner Sicht nicht vor, da es sich nicht um eine ortsfeste Einrichtung handelt. Vergleichbar wäre der Fall, wenn Sie nicht mit Wohnmobil, sondern mit Pkw anreisen würden und sich eine Ferienwohnung vor Ort nehmen würden. Auch dann würden aus meiner Sicht Reisekosten vorliegen.
Noch ein Hinweis: das Wohnmobil könnte zum notwendigen Betriebsvermögen werden, wenn Sie es zu mehr als 50% betrieblich nutzen. Hier sollten Sie genau prüfen, wie die Verhältnisse sind (Verhältnisse betriebliche km zu Gesamt-Km). Ansonsten könnte das Wohnmobil ungewollt ins Betriebsvermögen übernommen werden müssen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Abschließend bedanke ich mich für eine positive Bewertung, wenn Sie zufrieden mit meiner Beratung sind.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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