Fahrkosten für Selbstständige
Fragestellung
Ich bin Selbstständig und fahre zu auswärtigen Baustellen mit meinen Auftraggebern oder in Fahrgemeinschaften mit.(ca. 1000 km pro Woche) kann ich dafür Fahrkosten steuerlich gelten machen - 0,30 €/km ?
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie nicht Ihr betriebliches KFZ verwenden, sind 0,30 € / gefahrenen km absetzbar.
Verwenden Sie Ihr betriebliches KFZ, werden zunächst die tatsächlichen Kosten abgesetzt. Daneben ist jedoch der private Anteil entweder pauschal (1% Methode) oder per Fahrtenbuch als Betriebseinnahme anzusetzen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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Falls dies 2014 war, müssten Sie anhand einer Aufstellung der Fahrten glaubhaft machen, dass Sie hier beruflich veranlasste Fahrten unternommen haben. Sie sollten entsprechend Einspruch einlegen.
Beste Grüße,
Björn Balluff
noch einmal, ich bin selbstständig und die firmen, für die ich arbeite, bieten um meine fahrkosten zu sparen an, bei ihnen mitzufahren oder wir bilden fahrgemeinschaften. ich habe ein fahrtenbuch geführt in welchem mein firmenfahrzeug und auch die "mitfahrgelegenheit" steht.
bsp: mit meinem bis treffpunkt 115 km - umsteigen in anderes fahrzeug 450 km bis auf auswärtige baustelle.
falls sie mir zusichern könnten das es geht würde ich eine gemeinsame weiterarbeit nicht ausschließen. danke e.b.
Insofern können SIe schließlich die vollständigen betrieblich veranlassten Fahrzeugaufwendungen absetzen.
Kilometerpauschalen für Fahrten, wo Sie nur mitgefahren sind, können nicht angesetzt werden.
Außer es sind Ihnen auch für das Mitfahren Aufwendungen entstanden. Dann gäbe es ein Argument für eine Kilometerpauschale von dem Treffpunkt zur Baustelle.
Sie setzen somit die gesamten Fahrzeugaufwendungen an und versteuern im Gegenzug den ggf. vorhandenen Privat Anteil aufgrund des Fahrtenbuches als Betriebseinnahme.
Um weiteren Mißverständnissen vorzubeugen, muss ich fragen, ob Sie wechselnde Auftraggeber haben. Danach gibt es somit nicht immer denselben Treffpunkt zum Umsteigen. Falls mehrere Auftraggeber vorhanden sind, sind jedenfalls die tatsächlich mit Ihrem Fahrzeug gefahrenen Kilometer als Auswärtstätigkeit anzusetzen.
Aufgrund des Fahrtenbuch lassen sich die mit dem Firmen Kfz gefahrenen Kilometer nachweisen. Der entsprechende Anteil an den tatsächlichen PKW Kosten (Kraftstoff, Versicherung, Kfz Steuer, Wartung und Reparaturen) ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Für die weitere Strecke ist ein Fahrzeug des Auftraggebers verwendet worden, richtig?
Dafür wurde Ihnen nicht Ihr Verdienst gekürzt? Falls nicht, sind Ihnen keine Betriebsausgaben für die 2. Strecke entstanden.
Was jedoch abzugsfähig ist, wäre die Verpflegungspauschale für die Abwesenheit von der Wohnung.
Was die 2. Strecke angeht, ist somit maßgeblich, ob hier Aufwendungen für Sie entstanden sind.
Beste Grüße,
Björn Balluff
ich habe wechselnde auftraggeber, manchmal fahre ich mit meinem firmenfahzeug. oft ist es aber so: meine auftraggeber streichen mir meinen fahrtkostensatz, von 0,30 €/km,aus dem angebot - weil ich in ihrem fahrzeug mitfahren kann. ich sende mal eine interessante datei mit
viele grüße e.b.
bei den Fahrten zu den Baustellen handelt es sich um beruflich veranlasste Fahrten für die die tatsächlichen Fahrtaufwendungen abzugsfähig sind.
Aus Vereinfachungsgründen können diese tatsächlichen Aufwendungen mit 0,30 € / km pauschaliert werden. Voraussetzung sind jedoch tatsächliche Aufwendungen.
Wenn keine entstanden sind, weil das Fahrzeug des Auftraggebers verwendet worden ist, kommt ein Abzug insoweit nicht in Betracht.
Was verbleibt , ist die Möglichkeit Verpfllegungspauschalen anzusetzen.
Sie können somit den Teil der Kilometer steuerlich absetzen, den Sie mit dem eigenen Fahrzeug zurückgelegt haben. Hierbei sind Ihnen tatsächliche Fahrtaufwendungen entstanden.
Die Datei, die sie hochgeladen haben, bezieht sich nur auf den Fall, wo ein eigenes Fahrzeug des Privatvermögen verwendet worden ist. Aus Vereinfachungsgründen werden diese tatsächlichen Fahrtaufwendungen mit 0,30 €/km pauschaliert.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
also habe ich keine chance die 0,30 € abzurechnen. schade
ich möchte mich trotzdem für die auskunft bedanken, sie können mir ein angebot schicken was bei ihnen die erstellung einer steuererklärung kostet oder rufen sie mich an : 01727943535