Fahrgeld steuerfrei
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Grass,
in meiner Firma Alltags-Assistenz beschäftige ich Mini- und Midijobber. Der Stundenlohn von beiden setzt sich wie folgt zusammen: z.B.: 10€ Grundlohn zzgl. eines steuerfreien Fahrgeldes. Diese Fahrgeld berechne ich so: Mitarbeiterin fährt am Wochentag von zu Hause zu Kundin A, dann zu B usw.. Das geschieht an 4 Tagen in der Woche. Sie fährt insgesamt 200km im Monat. Für diese Fahrkilometer bekommt sie zu ihrem 10€ Stundensatz 1€ dazu. Beispiel: Mitarbeiterin arbeitet 45 Stunden im Monat, sie bekommt bei 10€ Stundensatz 450€ zzgl. 45€ aus dem steuerfreien Fahrgeld.
Meine Frage: kann sie, als Minijobberin oder (Midijobberin), 450€ plus 45€ Fahrgeld (steuerfrei) verdienen oder muss das Fahrgeld in den 450€ enthalten sein und darf nicht dazu führen, dass die 450€ überschritten werden.
Vielen Dank, herzliche Grüße C. B.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
die 450 EUR Vergütung betrifft alleine die Arbeitsleistung, die der Minijobber für Sie erbringt. Möchten Sie dem Mitarbeiter eine Vergütung für den Arbeitsweg zukommen lassen, so wäre darauf zu achten, dass Sie die Vereinbarung nach den gefahrenen Kilometern treffen, d.h. „der Arbeitnehmer bekommt eine monatliche Vergütung von 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer Arbeitsweg“.
Dieses Fahrgeld können Sie „extra“ zu der Vergütung bezahlen, d.h. die Mitarbeiterin erhält dann z.B. 450 EUR zzgl. 45 EUR Fahrgeld. Die 450 EUR werden damit im Grunde NICHT überschritten, denn für die Tätigkeit an sich werden ja nur diese bezahlt.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein. Bitte lassen Sie mich eventuelle Nach- oder Verständnisfragen wissen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen