Fahren mit ungeschriebene Führerschen aus Bosnien
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hauser,
seit 2014 ich bin in Deutschland, ich arbeite in eine Deutsche Klinikum als Krankenschwester.
ich habe einen Bosnischen Führerscheinen, gültig bis 2024 Jahr.
Gestern, Polizei hat mich angehalten, habe mich falsch geparkt, und bei Führerschein Kontrolle die habe festgestellt dass mein Führerschein ist nicht umgeschrieben.
Normale weiße um einen Bosnischen Führerschein zu umschreiben wir brauchen keine weiter Schulungen, einfach eine Führerschein Übersetzung, Anmeldebestätigung und Pass mit zu bringen ( und 39 euro).
ich habe niemals ein Straftat gemacht, mein Führungszeugnis ist leer.
was soll ich machen, was erwatet mich, welche strafe kommt auf mich, wie kann ich mich verteidigen?
meiner Mann hat Mittelfuß gebrochen, und deswegen er konnte nicht fahren, sondern ich musste ihm helfen (wir haben Ärztliche diagnose)
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Antwort von Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für die Anfrage.
Leider hätten Sie den ausländischen Führerschein spätestens 6 Monate, nachdem Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben, umschreiben lassen müssen. Die bosnische Fahrerlaubnis war nur 6 Monate lang in Deutschland gültig. Nach Ablauf der 6 Monate haben Sie die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges verloren. Anders wäre es nur, wenn Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben und regelmäßig sich in Bosnien oder im Ausland befinden.
Wenn Sie länger als 6 Monate einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, dann haben Sie sich leider gem. § 21 StVG des Fahrens ohne Fahrerlaubnis geltend gemacht. Bei fahrlässiger Begehung ist die Strafe 6 Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis 180 Tagessätze.
Wenn Sie keine Vorstrafen haben, werden Sie maximal eine Geldstrafe bekommen. Die Höhe ist von Ihrem Einkommen und den Umständen der Tat abhängig. Sie sollten auf jeden Fall in dem nun folgenden Ermittlungsverfahren vortragen, dass Sie normalerweise nicht fahren und nur gefahren sind, weil Ihr Mann den Mittelfußknochen gebrochen hat und Sie Ihn zur ärztlichen Begandlung gefahren haben.
Des Weiteren sollte Sie darauf hinweisen, dass Sie dachten, Sie könnten mit dem Führerschein unbegrenzt in Deutschland fahren, solange er gültig ist.
Zudem sollten Sie jetzt schnellstens den bosnischen Führerschein umschreiben lassen. Dies hilft Ihnen zwar in dem jetztigen Fall nicht, verhindert aber weitere Verstösse.
Wenn Sie die finazielle Möglichkeit oder eine Rechtschutzversicherung haben, wäre auch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, am Besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, ratsam.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
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