Fachfremdes Zweitstudium | Werbungskosten
Fragestellung
Guten Tag Herr Blum,
zur Zeit und auch in den nächsten Jahren gehe ich einer Erwerbstätigkeit nach und erziele steuerpflichtige Einkünfte. Mein abgeschlossenes Erststudium, war Wirtschaftsingenieurwesen. Ich plane ab Quartal 3/2018 nebenberuflich ein Fernstudium der Ernährungswissenschaften (Abschluß Bachelor) an der IUBH (private, staatlich anerkannte Hochschule)zu beginnen. Beide Studiengänge, wie auch meine derzeitige oder vergangene Erwerbstätigkeit steht in keinerlei fachlichem Zusammenhang zu einem Studium der Ernährungswissenschaften. In diesem Zusammenhang:
- Kann ich die Kosten für das geplante Fernstudium als Werbungskosten in der Steuererklärung meiner aktuellen beruflichen Tätigkeit unbegrenzt absetzen? Ich habe die Wahl unter verschiedenen Ratenzahlungsoptionen (monatlich / jährlich usw.).In welcher Steuererklärung (zeitlich gesehen), kann/muß ich Zahlungen in den jeweiligen Jahren 2018 / 2019 / 2020 usw. angeben (z.B. 2019 in Steuererkläung 2018 oder in Steuererkläung 2019)? Dies ist deshalb relevant, da evtl. ein Steuerklassenwechsel ansteht.
Für einen konkreten Optimierungstip für die o.g. Situation bedanke ich mich im Voraus.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
SL
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrter Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage! Im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert beantworte ich Ihnen gerne die gestellten Fragen aufgrund der gewünschten Detailtiefe und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu dem Sachverhalt verändern das rechtliche Ergebnis.
Die Studiengänge Wirtschaftsingenieur und Ernährungswissenschaft haben auf den ersten Blick nichts mit einamder zu tun. Es ist auch normal, dass man im Studium noch keine Arbeit aufnimmt, die zu dem Fachgebiet passt.
Sie sollten sich gedanken machen welche Art von Arbeit sie anstreben. Wenn Sie z. B. eine Großküche logistisch betreuen wollen, fallen beide Studienfächer mehr oder weniger zusammen. Bei den Werbungskosten gibt es keine Deckelung für die Fortbildungskosten.
Machen Sie das Fernstudium nur, weil es Sie persönliche Interessen haben und nicht planen eine Arbeit in dem Bereich aufzunehmen, dann können Sie die Kosten nur als Sonderausgaben absetzen, wenn es einer Berufsausbildung gleichkommt.
In der Erklärung für 2018 dürfen Sie nur die Kosten absetzen, die auch im Kalenderjahr 2018 bezahlt wurden. Also die Rechnung wird in Raten abbezahlt!
Werden die Gebühren jedoch sofort fällig und Sie zahlen dann ein Darlehen ab, müssen Sie die Kosten im ersten Jahr anasetzen.
Gerne stehe ich für Rückfragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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konkret strebe ich nach Absolvierung des Zweitstudiums Ernährungswissenscahften (Abschluss Bachelor of Sience = annerkannter berufsqualifizierender Abschluss) eine Tätigkeit als Ernährungsberater mit dem Ziel der Erzielung von Einkünften an. Wahrscheinlich werde ich dann zu 30% als Ernährungsberater und zu 70% als Angestellter Wi-Ing. arbeiten. Beide Tätigkeiten hätten keinerlei fachlichen Zusammenhang. Wenn ich die Studiengebühren nun in Raten a 4000 EUR / 2 Jahre abbezahle. Kann ich diese jeweils 4000 EUR dann von meinen Einkünften als Wirtschaftsingenieur (die ich ja aus meiner Berufstätigkeit nebenbei erziele) als Werbungskosten steuermindernd geltend machen?
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
SL
nach meiner Meinung können Sie die Kosten dann voll als Werbungskosten absetzen.
Bei den Fortbildungskosten.
Bei Wiederstand des Finanzamtes können Sie sich gerne noch mal melden.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum