ETG/Sondernutzungsrecht/Stützmauer
Fragestellung
Wir sind einen ETG mit 3 Eigentümer. Mir gehören 2 Wohnungen.
Auf den Sondernutzungsrecht der anderen Partei stehen Stützmauern von 1 Meter Höhe aus Naturstein. Einerseits kann man sagen, das die Mauern in die Jahre gekommen ist, andererseits hat der Nutzer am Rand Bäume 5 Meter in die Höhe wachsen lassen, deren Wurzel natürlich die Stützwand angreifen und aus dem Lot bringen.:
"Die alleinige Pflege und Unterhaltung der betroffenen Sondernutzungsflächen obliegt ausschließlich den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten in dem gleichen Umfang, als wenn es sich um Sondereigentum handeln würde. Terrassen dürfen auf Kosten des Sondernutzungsberechtigten angelegt und befestigt werden"
Eine Erneuerung der Stützwand steht an. Muss ich 2/3 der Kosten tragen?
mfg
I. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
grundsätzlich ist eine Kostenverteilung auch für Gemeinschaftseigentum möglich, so dass die von Ihnen genannte Regelung zulässig sein kann und Sie keine anteiligen Kosten tragen müssen, sondern der Miteigentümer, die der Sonderbenutzung inne hat, diese Kosten alleine tragen muss.
Zwar dürfen einzelne Wohnungseigentümer nicht unbillig benachteiligt werden werden, aber hier gibt es die vertragliche Vereinbarung.
ABER:
Diese vertragliche Vereinbarung ist nur dann wirksam, WENN diese Kostenbelastung auf Grundlage des § 16 Abs. 4 WEG einen eigennützigen Gebrauch der von einer Instandsetzungsmaßnahme betroffenen Bereiche des Gemeinschaftseigentums vorliegt.
Das bedeutet, diese Stützmauer muss allein dem Gebrauch des Sondernutzungsberechigten dienen. Es kommt also darauf an, was genau diese Stützwand sichert - ist es nur der Bereich des Sondernutzungsberechtigten, wird er die Kosten nach dieser - dann wirksamen - vertraglichen Vereinbarung allein zu tragen haben; ansonsten werden Sie die Kosten eben anteilig mitzutragen haben, d.h. der Gebrauch oder die Möglichkeit des Gebrauchs durch die Eigentümer ist zu berücksichtigen.
Das Pflanzen der Bäume spielt dabei keine Rolle, da Sie dieses offenbar widerspruchslos hingenommen und damit geduldet haben; dann aber wird man darauf keine Rechte zu Ihren Gunsten ableiten können.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Muss Sie die Gemeinschaft fragen oder kann sie selbst entscheiden?
Danke
die Dame konnte nicht allein entscheiden; es hätte die Gemeinschaft gefragt werden müssen, die dann hätte entscheiden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Ihre Frage zur Stützmauer wurde vollumfänglich beantwortet.
Damit wurde der Auftrag erfüllt.
Sie weiten es dann auf Baumfällungen aus. Auch das wurde noch beantwortet.
Nun wollen Sie die nächste Ausweitung, die mit der Ausgangsfrage nichts mehr zu tun hat. Bei allem Verständnis für Kostenminimierung - aber das ist keine kostenlose Nachfrage mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle