ESt 2018
Fragestellung
Hallo, ich beziehe eine Altersrente aus Brasilien.
An der Quelle werden ca. 25 % Steuern einbehalten, der Rest wandert auf mein Konto.
In Anlage R Zeile 5 meiner ESt-Erklärung steht die Bruttorente.
In Anlage AUS Zeile 7 steht die Nettorente, in Zeile 12 der einbehaltene Steuerbetrag.
Ist das richtig so?
Das Finanzamt will von der brasilianischen Steuer nach einer mir unbekannten Formel nur einen Teil als anrechenbar anerkennen. Kann man die Formel mit wenigen Worten erläutern bzw. nachvollziehbar machen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Abend und vielen Dank für die Beauftragung bei yourpert! Ihre Fragen möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten.
Grundsätzlich sind die von Ihnen genannten Zeilen korrekt. Allerdings sind sowohl jeweils die Bruttorenten einzutragen. Geben Sie bitte in der Anlage N in Zeile 6 noch an, dass es sich um die ANlage R Zeile 5 handelt. Weiterhin müssen Sie auf der Anlage R den Beginn der Rente eintragen (so wie bei einer deutschen Renta auch).
Die Steuer wird angerechnet, allerdings maximal nur in der Höhe wie deutsche Einkommensteuer auf die Rente entfällt. Wenn die Steuer auf die ausl. Rente also geringer ist als die von Ihnen in Brasilien gezahlte Steuer, so kommt es zu einer Kürzung bei der Anrechnung. Ein Beispiel bzgl. der ANrechnungsformel finden Sie in folgendem Link ganz unten auf der Seite: https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/neues-verfahrens-zur-anrechnung-auslaendischer-steuern/anrechnung-auslaendischer-steuern-einkommensteuer_168_290906.html
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen. Ich melde mich dann gerne mit einer Antwort bei Ihnen.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend!
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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In Anlage AUS Zeile 7 kommt die *Bruttorente?
Freundliche Grüße
I. G.
*Das macht in meinem Steuerprogramm ein paar Hundert Euro WENIGER Steuerschuld aus, deshalb nochmal die Nachfrage.
Sie müssen dort den steuerpflichtigen Betrag eintragen. Also den Betrag, der unter Abzug des steuerfreien Anteils und des Werbungskostenpauschbetrags von 102 EUR als "Einkunft" übrig bleibt. Wenn Sie in Anlage R den Bruttobetrag der Rente eintragen und die ANgaben zum Beginn der Rente etc. vornehmen, wird Ihnen in der Steuerberechnung Ihres Programms normalerweise der Betrag angezeigt, der in Deutschland steuerpflichtig ist. Dieser Betrag ist dann wie gesagt in Zeile 7 einzutragen.
Schöne Grüße!