ESt 2017 / Ausländische thesaurierende Fonds / Wie richtig eintragen?
Fragestellung
Hallo, Experte,
• Auf Seite 2 der Bank-Jahressteuerbescheinigung wird die Kapitalertragssteuer in Höhe von XXXX,xx € ausgewiesen.
• Gleichzeitig steht der Hinweis »Bei Veräußerung/Rückgabe von Anteilen … = YYYY,yy € (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe … abzuziehen)
• Frage: Muss ich YYYY,yy € von XXXX,xx € abziehen und in die Zeile 48 der ESt.-Erklärung eintragen?
Danke für Ihre Antwort und mfG.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Die Erträge aus dem ausländischen thesaurierenden Investmentfond tragen Sie in Zeile 15 der Anlage KAP ein, die darauf entfallende Steuer in die Zeile 52.
Bitte beachten Sie, dass in der Steuerbescheinigung nicht alle Ihre ausländischen Kapitalerträge aus thesaurierenden Investmenfonds enthalten sind. Die nicht enthaltenen sind auch zu erklären.
Den Wert ermitteln Sie wie folgt:
Ertrag aus Steuerbescheinigung 1.607,88 € - Korrekturbetrag 476,45 € = 1.131,43 € + noch nicht bescheinigte Erträge.
Die anrechebare Steuer tragen Sie in Zeile 52 der Anlage KAP ein.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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bitte laden Sie die Steuerbescheinigung hoch.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
die gescante Seite ist leider nur ein leeres Blatt, können Sie das bitte noch einmal versuchen?
Danke, Bernd Thomas
danke für Ihre Geduld. Ich hoffe, es klappt jetzt. MfG., Christ
hier auch die Seite 1 der Jahressteuerbescheinigung, die für Ihre Beratung wahrscheinlich nützlich ist. MfG., Christ