Erstmalige Angabe neue Mietwohung in Einkommensteuererklärung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
ich erstelle gerade meine Steuererklärung für 2019 über das Programm SteuerSparErklärung 2020. Dabei möchte ich meine neue vermietete Eigentumswohnung (erworben vom Bauträger) angeben und werde unter "Kurzeingabe" gefragt nach
1. Erwerb: Voreinstellung "Anschaffung im Jahr der Fertigstellung"
2. Datum der Fertigstellung: Tag, Monat, Jahr
3. Datum der Anschaffung: Tag, Monat, Jahr
Bei der "detaillierten Eingabe" müsste ich angeben:
1. Erwerb: Auswahl zwischen "Anschaffung im Jahr der Fertigstellung", "Anschaffung in einem späteren Jahr", "Eigene Herstellung"
2. Datum der Anschaffung: Tag, Monat, Jahr
3. Datum des Kaufvertrags: Tag, Monat, Jahr
Die Eckdaten für meine ETW sind:
- Unterschrift unter Bauträgervertrag: 05.12.2017
- Fertigstellung: September 2019
- Übergabe: 23.09.2019
Wenn ich diese Daten unter der Kurzeingabe eintrage, erscheint der Hinweis, dass bei Einreichung über das Elster-Verfahren das Fertigstellungsjahr vor dem Anschaffungsjahr liegen muss. Erfolgt die Fertigstellung und Anschaffung im gleichen Jahr, soll ich nur das Anschaffungsjahr angeben. Aber auch dann erhalte ich immer wieder einen Hinweis auf noch fehlende Angaben.
Können Sie mir sagen, was ich richtigerweise a) als Erwerbsdatum (Annahme: Anschaffung im Jahr der Fertigstellung), b) Fertigstellungsdatum (Annahme: September 2019) und c) Anschaffungsdatum (Annahme: Übergabedatum) angeben muss?
Viele Grüße
M. Krause-Ablaß
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Der Sinn Sinn und Zweck der Eingaben ist, die Abschreibung richtig zu ermitteln. Die Abschreibung beginnt grundsätzlich frühestens mit der Fertigstellung. Ein Wirtschaftsgut ist fertig gestellt, sobald es seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann (H 7.4 "Fertigstellung" 1. Spiegelstrich EStH).
Somit geben Sie gemäß Sachverhalt den 23.09.2019 an, wenn es technisch nicht anders möglich ist, geben Sie "Anschaffung im Jahr der Herstellung" an und erläutern den Vorgang kurz (stichpunktartig, im Hauptbogen bei "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung".
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen