Erste Frage hat gut geklappt - Deshalb noch eine
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo Herr Thomas,
danke für die schnelle Beantwortung meiner ersten Frage. Ich hätte gleich die zweite, damit zusammenhängende, Frage auch stellen sollen:
Ausser der GbR haben wir noch eine GmbH.
Nun hat die GbR die 5.000 EUR an die GmbH weiterverliehen.
Wie sieht den die Buchung in der GbR aus?
Bisher gibt es dazu überhaupt keinen Buchungssatz, nur die Bankbuchungen (Abbuchung bei der GbR).
Vielleicht sind Sie so freundlich und beantworten mir eine zweite Frage, weil die obige Frage ja im Grunde zur ersten dazu gehörte?:
Die GbR wurde 2017 gegründet und hat mit einem Verlust (durch Initial-Investitionen etc.) von 7.000 EUR das Jahr 2017 abgeschlossen.
Dieser Verlust sollte ja das Ergebnis im Jahr 2018 (Verlust 2018 = 800 EUR) mindern.
Wie ist dieser Verlustvortrag nun vor dem Abschluss des Jahres 2018 zu buchen (SKR03)?
Vielen Dank im Voraus! Das nächste Mal denke ich vorher besser nach ;-)
Freundliche Grüße!
A. P..
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn regelmäßige Auleihungen oder Verrechnungen zwische der GmbH und der GbR erfolgen, empfielt es sich, ein Verrechnungskonto einzurichten, auf der alle diese Vorgänge während des Jhares gesammelt werden. Im Jahresabschluss kann dann der Saldo umgebucht werden. Hierzu würde man üblicherweise ein Verbindlichkeitskonto enrichten, z.B. # 1701 Sonstige Verbindlichkeiten.
Der Buchungssatz wäre #1701 So. Vbl. an #1200 Bank
Es ensteht zwar ein Soll.Saldo auf dem passiven Konto #1701, dies ist aber unterjährig nicht problematisch.
Im Jahresabschluss wird dann, falls der Saldo am 31.12. im Soll ist, auf #1501 Sonstige Vermögensgegenstände, sonst kann es auf #1701 bleiben.
Falls die GmbH zum Betriebsvermögen der GbR gehört oder als verbundenes Unternehmen zu beurteilen wäre, wäre ggf. im Jahreabschluss auf Fordrrungen bzw. Verbinlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmern umzubuchen, bei kleinen bzw. Kleinstgesellschaften spart man sich in der Praxis diese Umbuchungen ,meistens.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Danke!
dann buchen Sie bitte über sonstige Vermögensgegenstände,
#1501 Sonstige Vermögensgegnstände an #1200 Bank
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater