Erstattung VHS-Kursgebühren
Fragestellung
Guten Tag, ich habe bei der Volkshochschule einen Kurs besucht. Während des ersten Kurses musste man sich bereits für den zweiten Kurs anmelden, was ich auch getan habe. Der erste Tag des zweiten Kurses wäre am 22.02.16 gewesen. Diesen Tag hatten wir aber noch für Prüfungsvorbereitungen für den 1. Kurs genutzt. Die Prüfung für den ersten Kurs war am 27.02.16.
Nun kann ich aber aus familiären Gründen an dem Kurs nicht teilnehmen. Ich bat die VHS aus Kulanz um Erstattung wenigstens eines Teilbetrages, was diese aber abgelehnt haben. Gem. deren Teilnahmebedingungen ist nach erfolgter Anmeldung ein Rücktritt von einer Veranstaltung nur bis zum Anmeldeschluss möglich. Dieser war am 15.02.16, was auch auf der Homepage der VHS ersichtlich ist. Dennoch ist eine Anmeldung für diesen Kurs weiterhin möglich.
Ich sende Ihnen einen Link hierzu: https://www.vhs-mtk.de/index.php?id=37&kathaupt=11&knr=E0501111&kursname=Xpert+Finanzbuchfhrung+2+-+Zertifikatskurs&wbt3_redirect=Warenkorb
Könnte ich eine Rückerstattung erhalten, weil eine Anmeldung zum Kurs auch über das Datum des Anmeldeschlusses noch möglich ist?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Maßgebend für die Frage, bis wann von einem geschlossenen Vertrag zurückgetreten werden kann, ist nach der Ausschreibung der "Anmeldeschluss".
Damit kann nur das auf der Internetseite konkret benannte Datum (15.02.2016) gemeint sein, weil alles andere zu unbestimmt wäre.
Der Umstand, dass möglicherweise auch jetzt noch Anmeldungen erfolgen könnten, ändert nichts daran, dass von vor dem 15.02.2016 geschlossenen Verträgen nur bis zum 15.02. zurückgetreten werden konnte.
Sie können daher aus dem geschilderten Umstand kein Rücktrittsrecht herleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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ich prüfe die Rechtslage und melde mich mit dem Ergebnis im Laufe des Vormittages.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
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