Erstattung Kindergartenzuschuß
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
seit Februar dieses Jahrs beschäftige ich eine Mitarbeiterin in meiner Firma, 3 Monate auf Minijobbasis und danach bis heut auf Midijobbasis.
Habe die Möglichkeit gefunden, dieser Mitarbeiterin einen Kindergartenzuschuss zu bezahlen.
Kann ich das rückwirkend, von Februar an?
Vielen Dank,
herzliche Grüße C. B.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Eine Steuerbefreiung ist nur für zusätzlich zum regulären Arbeitslohn geleitsten Zuschuss möglich. Eine Umwandlung von regulärem Lohn in steuerfreien Zuschuss ist nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht zu begünstigen. Bei einer Zahlung rückwirkend für 10 Monate wäre zu befürchten, dass das Finanzamt unterstellt, dass diese Zahlung als regulärer Arbeitslohn für den jetzigen Lohnzahlungszeitraum zu werten ist und lediglich aus Umgehungsgründen als steuerfreier Kindergartenzuschuss benannt wird. Deswegen würde ich Ihnen empfehlen, dieses nicht rückwirkend zu machen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Lohnabrechnung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen