Erschütterung der Vollständigkeits und Richtgkeitsvermutung?
Fragestellung
Guten Tag Herr RA Schulte,
Wir sind eine kleine Unternehmensberatung für IT. Bei einem mittelständischen Kunden ist das Projekt aufgrund fehlender Mitarbeit des Kunden nicht erfolgreich. Wir haben dem Kunden den Entwurf eines Aufhebungsvertrags vorgelegt, sowie unsere Abschlußrechnung bisher nicht gezahlter Leistungen (€2062,50 zzgl. MwSt). Der Entwurf enthält noch den vorläufigen Ausgleichs-Betrag von €2237,50 zzgl. MwSt, da wir ihn vor der exakten Abschluß-Rechnung erstellt hatten.
Der Kunde verweist nun darauf, dass unsere vom Entwurf des Aufhebungsvertrags abweichende Rechnung zur Folge habe, dass die Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermutung erschüttert sei. Aufgrund der Abweichung von €175 seien wir nunmehr darlegungs- und beweislastig und die in Rechnung gestellten 13 Einzel-Leistungen müssen detailliert zugeordnet werden. Dies haben wir getan, aber das reicht ihnen plötzlich nicht aus und sie verlangen weit mehr Details. Den Aufwand, der uns daraus entstehen wird ($210 zzgl MwSt), wollen sie jedoch nicht bezahlen mit der o.a. Begründung (Erschütterung der Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermutung).
Ich bitte um Ihren rechtlichen Rat, ob der Kunde zu unentgeltichen weiteren Leistungen berechtigt ist oder ob wir diese Anforderung zurückweisen können.
Mit freundlichen Grüßen,
W. S.
Diplom-Volkswirt, Geschäftsführer
Productive Vision Ltd & Co KG
Bretzfeld 01575-5922 341
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Gut, dann melde ich mich jetzt bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)