Ermittlung des Grenzbetrages bei einem Kleinunternehmer
Fragestellung
Hinsichtlich des Grenzbetrages bei einem Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG Abs. 1 stellt sich für mich die Frage, ob bei der Berechnung der Grenze die Umsetzsteuer berücksichtigt werden muss.
Hintergrund: Die Kleinunternehmerreglung besteht seit Gründung des Nebenerwerbs (2013), wobei in 2014 ein Umsatz von 12.000 EUR erzielt wurde.
Aktuelle Situation: In 2015 wird ein Umsatz von ca. 17.000 EUR nach der Regelung § 19 UStG Abs. 1 im Rahmen der EÜR erfasst. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um umsatzsteuerpflichtige Umsätze (Umsätze aus Online-Produktverkäufen). Eine Ausweisung der Umsatzsteuer wurde gemäß § 19 UStG nicht vorgenommen.
Nun die Frage:
Müssen bei der Berechnung der Grenze (im Hinblick auf die Kleinunternehmerregelung) nun zu den 17.000 EUR Umsatz noch die 3.230 EUR Umsatzsteuer (19%) hinzugerechnet werden, ob gleich diese nach der Regelung § 19 UStG Abs. 1 im aktuellen Jahr nicht erhoben wurde?
Vielen Dank im Voraus!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberater Udo Glinka
Sehr geehrter Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grund der mir zur Verfügung gestellten Informationen beantworte.
Nach dem Worlaut des 'Abschnitt 19.1 UStAE' ist der Gesamtumsatz folgendermaßen definiert:
------------
(2) Bei der Ermittlung der in § 19 Abs. 1 UStG bezeichneten Grenzen von 17.500 € und 50.000 € ist jeweils von dem Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 3 UStG auszugehen (vgl. Abschnitt 19.3 ). Der Gesamtumsatz ist hier jedoch stets nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen. Außerdem ist bei der Umsatzermittlung nicht auf die Bemessungsgrundlagen im Sinne des § 10 UStG abzustellen, sondern auf die vom Unternehmer vereinnahmten Bruttobeträge. In den Fällen des § 10 Abs. 4 und 5 UStG ist der jeweils in Betracht kommenden Bemessungsgrundlage ggf. die darauf entfallende Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
----------
Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie in 2015 17.000,- EUR vereinahmt haben, die Kleinunternehmergrenze nicht überschritten haben. Es handelt sich um vereinnahmte Bruttobeträge, zu denen zur Ermittlung der Umsatzgrenze keine Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.
Ich hoffen ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Bei Nachfragen benutzen Sie bitte die Nachfrageoption.
MFG
Udo Glnka (StB)
Sie haben eine Frage im Bereich Umsatzsteuer?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).