Erhebung von Grunderwerbssteuer auf Vermessungskosten
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
2010 erwarb ich ein Haus mit Grundstück und ließ es aus einer größeren Fläche herausmessen. Dass darauf Grunderwerbssteuer anfällt ist mir bekannt aber, dass das Finanzamt sich erst 8 Jahre später bei mir meldet, kommt mir seltsam vor. Greifen hier eventuelle Verjährungen oder muss ich das so hinnehmen.
Viele Grüße,
M. O.
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
die Frage ist schwieriger als es scheint zu beantworten.
Die Festsetzungsverjährung hängt nach § 170 Abs. 2 davon, ob alle Angaben nach § 20 Abs. 1 GrEStG beim Finanzamt bzw. wann sie gemacht worden sind.
Die Anzeige ist, wenn nicht durch Sie, möglicherweise durch den Notar erfolgt.
Ansonsten könnte hier nach § 169 AO durchaus schon die Verjährung eingetreten sein.
Beachten Sie bitte, dass nicht rechtzeitigem Einspruch der Bescheid bestandskräftig werden wird, egal ob er rechtmäßig oder rechtswidrig ist.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -
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