Erhaltene Abschlagszahlung zum Jahreswechsel verbuchen
Fragestellung
Hallo Steuerexperten,
ich bin als Freelancer tätig und habe typischerweise Projektverträge, die über ein Jahr laufen und in denen monatliche Abschlagszahlungen anhand der geleisteten Stunden vorgesehen sind. Zahlungsziel durch den Auftraggeber sind 30 Tage. Praktisch sieht das dann so aus, dass ich am Anfang jeden Monats meine Rechnung für den vorangegangenen Monat stelle und mir der entsprechende Rechnungsbetrag dann am Anfang des darauf folgenden Monats zufließt. Nun hat die Buchhaltung meines Auftraggebers allerdings meine am 4. 12. gestellt Rechnung für den Monat November entgegen meinem ausdrücklichen Wunsch schon am 30. 12. und nicht erst Anfang Januar überwiesen, so dass ich die Gelder eigentlich noch mit dem Jahr 2014 versteuern müsste, was ich aber vermeiden möchte. Kann ich mich in diesem Fall auf §11 Abs. 1 EStG berufen und die Einnahme als regelmäßig wiederkehrende Einnahme (aber mit variierender Höhe) am 2. 1. 2015 verbuchen? Wie sieht die umsatzsteuerlich korrekte Buchung aus - würde für die Umsatzsteuer auch der $11 Abs. 1 EStG greifen?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Aus meiner Sicht können Sie sich im beschriebenen Fall nicht auf § 11 EStG berufen.Da die Einnahmen 2014 zuzuordnen sind (Ihre Leistung wurde bereits in 2014 erbracht und auch gezahlt) gilt eben dieses Jahr als wirtschaftliche Basis "...zu dem sie wirtschaftlich gehören...". Hier sind die sonst eingehaltenen 30 Tage Zahlungsziel unerheblich. Im Gegenteil. Es wäre sogar denkbar, wenn erst am 2.1.15 gezahlt worden wäre, diese Einnahmen trotzdem 2014 zuzurechnen.
Als Freiberufler sind Sie Istversteuerer, so dass die Umsatzsteuer in dem Anmeldezeitraum abzuführen ist, in welchem Sie zugeflossen ist. Also ganz klar noch in 2014!
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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