Erdaushub Kosten
Beantwortet in unter 1 Stunde
Fragestellung
Für unser Bauprojekt haben wir neben dem Generalunternehmen für den Hausbau ein Unternehmen beauftragt, dass sich um alle sonstigen Punkte kümmert. Darunter fallen unter anderem der Abbruch des bestehenden Hauses und das Ausheben der Baugrube.
Laut Vertrag ist die Lagerung des zur anschließenden Wiederverfüllung benötigten Bauaushubes während der Bauphase auf dem Grundstück vorgesehen. Es wurde vorab nie erwähnt, dass es dabei Platzprobleme geben könnte.
Nun ist kurz vor Fertigstellung der Baugrube festgestellt worden, dass der Aushub während der Bauphase nicht auf dem Grundstück gelagert werden kann, da der Platz nicht ausreicht. Nun wird von uns eine zusätzliche Zahlung von knapp 15.000,- € verlangt, um den Aushub während des Baus anderweitig zwischenzulagern.
Da ca. 4/5 des Aushubes außerhalb des Grundstücks gelagert werden müssen, bin ich als Laie der Meinung, dass der Profi das vorher hätte abschätzen können.
Seine Argumentation war, dass erst nach dem Abstecken der Baugrube die exakten Abmaße zu erkennen sind und dass in einer Ecke ein Bauschutzzaun errichtet werden musste, der zu Vertragsabschluss noch nicht festgelegt war.
Bei Vertragsabschluss waren die Baupläne jedoch schon vorhanden und damit die Abmaße des Gebäudes definiert. Auch stand schon fest, dass die Bäume nicht gefällt werden und damit ein gewisser Abstand eingehalten werden muss.
Deshalb würde mich interessieren, ob wir laut Vertrag verpflichtet sind die Zwischenlagerung in vollem Umfang zu bezahlen oder ob dies die beauftragte Firma übernehmen muss. Den Vertrag habe ich Ihnen angehängt.
Vielen Dank im Voraus!
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Nutzung der Plattform.
Gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Laut Vertrag sollte alles um den Tiefbau und den damit verbundenen Erdaushub mit einem Pauschalbetrag abgegolten sein.
Dass sich die zuständige Firma verkalkuliert hat, kann Ihnen nicht zur Last gelegt werden.
Ein Profi hätte auch ohne Vermessung feststellen können, dass mehr Erde vorhanden ist, als gelagert werden kann.
Somit hätte man den Preis von Anfang an anpassen können.
Der Irrtum des Vertragspartners geht nicht zu Ihren Lasten.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Mehraufwand ein wirtschaftliches Arbeiten nicht mehr möglich macht.
Stellt sich also die Frage, ob man den Erdaushub anders lagern und die vermeintlichen Kosten von 15.000 Euro Kosten reduzieren kann.
Dies sollte man prüfen.
Zunächst weisen Sie die Nachforderung aber zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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vielen Dank für die schnelle und Hoffnung weckende Antwort. Ein paar Fragen hätte ich jedoch noch.
Zum einen was bedeutet der Satz “Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Mehraufwand ein wirtschaftliches Arbeiten nicht mehr möglich macht.” genau?
Unser Gesamtvertrag beläuft sich auf ziemlich genau 77.000,- €, die Nachzahlung war mit 14.500,- € angesetzt. Wo wird da die Grenze zum wirtschaftlichen Arbeiten gesetzt?
Des Weiteren hatte uns die Firma mit folgender Mail stark unter Zeitdruck gesetzt, so dass wir uns genötigt sahen über Nacht eine Entscheidung zu treffen.
Mail der Firma:
“Hallo und guten Tag liebe Familie xxx,
heute komme ich leider mit einer unschönen Nachricht, die sich nach einigem hin und her in den letzten Tagen nun doch nicht vermeiden lässt.
Was wir vor Erteilung der Baugenehmigung und Fällgenehmigung nicht absehen konnten ist, dass wir einen Mindestabstand zum zu erhaltenden Baumbestand in Größe der Baumkronen halten müssen. Es ist sogar ein Mindestabstand über eine bestimmte Fläche gefordert und ein Schutzzaun. Der Zaun war vorher natürlich nicht geplant, diesen habe ich dann auf unsere "Kappe" genommen.
Jetzt haben wir bedingt durch den von den Behörden geforderten Abstand zu den Bäumen, die bestehen bleiben, das Problem, dass wir nicht wissen wo wir den Erdaushub zum späteren beifüllen der Baugrube lagern sollen. Ich habe mich heute noch einmal mit dem Bauleiter. Herrn xxx, meines Abbruch- und Aushubuntnehmers der Fa. xxx getroffen.
Wir haben alle erdenklichen Möglichkeiten durchgespielt. Es gibt jedoch keine andere Lösung als die Erde die aus Platzgründen nicht gelagert werden kann, auf die Deponie zur Entsorgung abgefahren werden muss um diese dann später wieder anzufahren. Diese im Nachhinein sich ergebende Maßnahmeist leider mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Jetzt kommen folgende zusätzliche Positionen unseres Liefer- und Leistungsumfanges zu tragen:
XIX. Lieferung von verdichtungsfähigem Material zur Verfüllung der Baugrube
zzgl. als Sonderposition
a) Erdaushub abfahren und fachgerecht entsorgen die nicht überschüssig ist
Ich berechne Ihnen hier den Preis meines Erdbauers eins zu eins weiter. Deshalb anbei das Schreiben der Fa. xxx zu Ihrer Kenntnisnahme welches ich gerade erhalten habe.
Damit setzen sich die Mehrkosten wie folgt zusammen:
XIX. Lieferung von verdichtungsfähigem Material zur Verfüllung der Baugrube € 8.865,50 incl. 19 % MwSt.
a) Erdaushub abfahren und fachgerecht entsorgen der nicht überschüssig ist € 5.569,20 incl. 19 % MwSt.
Summe Mehrkosten Erdarbeiten € 14.434,70 incl. 19 % MwSt.
Ich weiß, es ist eine im Nachhinein bittere Pille. Sie ließ sich leider nicht voraussehen. Sonst hätten wir diesen Posten bereits im Vorfeld mit eingerechnet.
Jetzt eilt die Sache leider sehr, da ich dringend Bescheid wissen muss ob dieses von Ihrer Seite aus in Ordnung geht. D.h. ich benötige kurzfristigst, nach Möglichkeit noch heute, Ihr Einverständnis, da wir am kommenden Freitag soweit fertig sein müssen.
Zumal die Abfuhrkapazitäten in dieser Größenordnung nicht geplant waren und die Fa. xxx dann noch dringend entsprechende LKW's zum Abtransport einplanen muss. Dieses muss dann spätestens morgen, am Donnerstag den 01.08.2013 stattfinden, so dass am Freitag noch die Feinarbeiten für die Erstellung der Bodenplatte am kommenden Montag durchgeführt werden können. Zumal der Vermessungsingenieur noch am Freitag die Feinabsteckung durchführen muss.”
Am selben Abend des Tages, als wir die Email erhielten, traf ich mich mit Herrn XXX auf der Baustelle, um doch noch eine Möglichkeit für die Zwischenlagerung des Aushubs auf dem Grundstück zu finden. Wie sich sehr schnell gezeigt hat, war dies allerdings nicht möglich.
Wir haben uns dann, um die weiteren Bauarbeiten nicht zu gefährden dazu entschieden das Angebot anzunehmen. Mein Bruder konnte das Angebot sogar noch um 2.000,- € runterhandeln und hat es anschließend mit folgender Mail bestätigt:
“Guten Morgen Herr xxx,
wie soeben telefonisch besprochen nehmen wir für insgesamt 12.500 Euro (zölftausendfünfhundert Euro) folgende Leistungen in Anspruch
XIX. Lieferung von verdichtungsfähigem Material zur Verfüllung der Baugrube
zzgl. als Sonderposition
a) Erdaushub abfahren und fachgerecht entsorgen die nicht überschüssig ist
Wir hoffen auf einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten an der Baugrube und freuen uns, dass am kommenden Montag schon die Bodenplatte installiert werden kann.
Mit besten Grüßen und einen schönen Tag,
xxx”
Gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit (trotz Nachverhandlung und Auftragsannahme per Email) die Nachzahlung abzulehnen? Welches weitere Vorgehen würden Sie uns vorschlagen?
Macht es einen Unterschied, dass wir mit der sehr kurzen Frist und der Drohung des Baustopps unter Druck gesetzt wurden?
Bis jetzt habe wir noch keine Rechnung erhalten und also auch noch nichts bezahlt.
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen.
gern beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt:
Zum einen was bedeutet der Satz “Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Mehraufwand ein wirtschaftliches Arbeiten nicht mehr möglich macht.” genau?
Unser Gesamtvertrag beläuft sich auf ziemlich genau 77.000,- €, die Nachzahlung war mit 14.500,- € angesetzt. Wo wird da die Grenze zum wirtschaftlichen Arbeiten gesetzt?
- Die Nachzahlung liegt bei 25 % des Gesamtvolumens und damit nicht im Bereich der wirtschaftlichen Unmöglichkeit, welche man durchaus bei 50 % ansetzt.
Des Weiteren hatte uns die Firma mit folgender Mail stark unter Zeitdruck gesetzt, so dass wir uns genötigt sahen über Nacht eine Entscheidung zu treffen.
Mail der Firma:
“Hallo und guten Tag liebe Familie xxx,
heute komme ich leider mit einer unschönen Nachricht, die sich nach einigem hin und her in den letzten Tagen nun doch nicht vermeiden lässt.
Was wir vor Erteilung der Baugenehmigung und Fällgenehmigung nicht absehen konnten ist, dass wir einen Mindestabstand zum zu erhaltenden Baumbestand in Größe der Baumkronen halten müssen. Es ist sogar ein Mindestabstand über eine bestimmte Fläche gefordert und ein Schutzzaun. Der Zaun war vorher natürlich nicht geplant, diesen habe ich dann auf unsere "Kappe" genommen.
Jetzt haben wir bedingt durch den von den Behörden geforderten Abstand zu den Bäumen, die bestehen bleiben, das Problem, dass wir nicht wissen wo wir den Erdaushub zum späteren beifüllen der Baugrube lagern sollen. Ich habe mich heute noch einmal mit dem Bauleiter. Herrn xxx, meines Abbruch- und Aushubuntnehmers der Fa. xxx getroffen.
Wir haben alle erdenklichen Möglichkeiten durchgespielt. Es gibt jedoch keine andere Lösung als die Erde die aus Platzgründen nicht gelagert werden kann, auf die Deponie zur Entsorgung abgefahren werden muss um diese dann später wieder anzufahren. Diese im Nachhinein sich ergebende Maßnahmeist leider mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Jetzt kommen folgende zusätzliche Positionen unseres Liefer- und Leistungsumfanges zu tragen:
XIX. Lieferung von verdichtungsfähigem Material zur Verfüllung der Baugrube
zzgl. als Sonderposition
a) Erdaushub abfahren und fachgerecht entsorgen die nicht überschüssig ist
Ich berechne Ihnen hier den Preis meines Erdbauers eins zu eins weiter. Deshalb anbei das Schreiben der Fa. xxx zu Ihrer Kenntnisnahme welches ich gerade erhalten habe.
Damit setzen sich die Mehrkosten wie folgt zusammen:
XIX. Lieferung von verdichtungsfähigem Material zur Verfüllung der Baugrube € 8.865,50 incl. 19 % MwSt.
a) Erdaushub abfahren und fachgerecht entsorgen der nicht überschüssig ist € 5.569,20 incl. 19 % MwSt.
Summe Mehrkosten Erdarbeiten € 14.434,70 incl. 19 % MwSt.
Ich weiß, es ist eine im Nachhinein bittere Pille. Sie ließ sich leider nicht voraussehen. Sonst hätten wir diesen Posten bereits im Vorfeld mit eingerechnet.
Jetzt eilt die Sache leider sehr, da ich dringend Bescheid wissen muss ob dieses von Ihrer Seite aus in Ordnung geht. D.h. ich benötige kurzfristigst, nach Möglichkeit noch heute, Ihr Einverständnis, da wir am kommenden Freitag soweit fertig sein müssen.
Zumal die Abfuhrkapazitäten in dieser Größenordnung nicht geplant waren und die Fa. xxx dann noch dringend entsprechende LKW's zum Abtransport einplanen muss. Dieses muss dann spätestens morgen, am Donnerstag den 01.08.2013 stattfinden, so dass am Freitag noch die Feinarbeiten für die Erstellung der Bodenplatte am kommenden Montag durchgeführt werden können. Zumal der Vermessungsingenieur noch am Freitag die Feinabsteckung durchführen muss.”
Am selben Abend des Tages, als wir die Email erhielten, traf ich mich mit Herrn XXX auf der Baustelle, um doch noch eine Möglichkeit für die Zwischenlagerung des Aushubs auf dem Grundstück zu finden. Wie sich sehr schnell gezeigt hat, war dies allerdings nicht möglich.
Wir haben uns dann, um die weiteren Bauarbeiten nicht zu gefährden dazu entschieden das Angebot anzunehmen. Mein Bruder konnte das Angebot sogar noch um 2.000,- € runterhandeln und hat es anschließend mit folgender Mail bestätigt:
“Guten Morgen Herr xxx,
wie soeben telefonisch besprochen nehmen wir für insgesamt 12.500 Euro (zölftausendfünfhundert Euro) folgende Leistungen in Anspruch
XIX. Lieferung von verdichtungsfähigem Material zur Verfüllung der Baugrube
zzgl. als Sonderposition
a) Erdaushub abfahren und fachgerecht entsorgen die nicht überschüssig ist
Wir hoffen auf einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten an der Baugrube und freuen uns, dass am kommenden Montag schon die Bodenplatte installiert werden kann.
Mit besten Grüßen und einen schönen Tag,
xxx”
Gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit (trotz Nachverhandlung und Auftragsannahme per Email) die Nachzahlung abzulehnen? Welches weitere Vorgehen würden Sie uns vorschlagen?
Macht es einen Unterschied, dass wir mit der sehr kurzen Frist und der Drohung des Baustopps unter Druck gesetzt wurden?
Bis jetzt habe wir noch keine Rechnung erhalten und also auch noch nichts bezahlt.
- Jetzt wurden diese nachträglichen zusätzlichen Kosten anerkannt. Damit kann man die Position jetzt nicht mehr zurückweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt