Erbvertrag und Teilungsplan
Fragestellung
Nach dem Tod des Letztverstorbenen (Vater) geht es uns zunächst nur um die Beantwortung folgender Frage:
Am 24. April 1984 wurde von unseren Eltern sowohl ein Aufteilungsplan (siehe 3 Anlagen) als auch ein Erbvertrag (weiter 3 Anlagen als Auszug) erstellt.
Vom Nachlassgericht ging uns jetzt nur die Eröffnungsniederschrift über den Erbvertrag zu.
Welcher Vertrag ist denn nun gültig????
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Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,
das Nachlassgericht hat den notariellen Erbvertrag vom 24.4.1984 Urkundsrolle 234/1984 eröffnet. Dieser muss dem Eröffnungsprotokoll auch beigelegen haben und ergibt sich aus dem Vermerk (Stempel) der Rechtspflegerin.
Die Erbenstellung der Kinder ergibt sich auch nur aus dem Erbvertrag. Wahrscheinlich ist im anderen Vertrag (232/1984) die gegenständliche Aufteilung unter den Erben geregelt und wohl eine Schenkung. Genaueres kann ich dazu aber leider nicht sagen, da mir der vollständige Inhalt der Urkunden nicht vorliegt.
Wenn Sie unsicher sind, reichen Sie den Vertrag beim Nachlassgericht rein.
Ich gehe davon aus, dass beide Verträge gültig sind. Die Erbenstellung ergibt sich wahrscheinlich nur aus dem Erbvertrage (234/1984). Was die Erblasser gewollt haben, ist durch Auslegung beider Verträge zu ermitteln. Im Teilungsvertrag (232/1984) sind Pflichtteilsverzichte enthalten. Diese erstrecken sich jedoch auf den ersten Erbfall (Tod der Mutter 2009).
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
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