Erbschaftsstreit
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
muss leider mit meiner Schwester über das Erbe streiten. Ich bekomme das Wohnhaus, und ich muss sie ausbezahlen. ein Traktor ist auch noch da , jetzt habe ich ein schreiben von ihrem Anwalt bekommen, und dem habe ich teilweise widersprochen, hab dann zwei Wochen nichts mehr gehört, dann habe ich ihr einen Brief per einschreiben geschickt, das wenn sie sich nicht bis zum 10.06.2016 meldet, sehe ich das als Zustimmung von ihr an. Jetzt hat ihre Anwältin mir geschrieben, das ich das nicht machen darf, und ich das Unterlassen soll.
Ist das richtig?
Und welche möglichkeiten habe ich, das sie die Sache nicht unnötig hinaus zögert?
Mit freundlichen Grüsse
Rolf Fröscher
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Auffassung der Anwältin ist richtig:
Sie können nicht ein Schweigen als Annahme werten. Ein solches Schweigen gilt als rechtliches Nullum, hat also keine rechtliche Wirkung.
Davon gibt es zwar einige Ausnahmen (insbesondere im kaufmännischen bereich), die aber bei Ihrer Schilderung alle nicht eingreifen.
Daher können Sie ein Schweigen nicht als Zustimmung werten. Die Anwältin hat Recht und Sie sollten solche Behauptungen dann auch unterlassen.
Sofern außergerichtlich keine Einigung möglich ist, die Gegenseite auch nicht fristgerecht reagiert, bleibt Ihnen nur die gerichtliche Feststellung.
Wie das im Einzelnen dann zu erfolgen hat, lässt sich aber abschließend nach Ihrer Schilderung und ohne Kenntnis der gesamten Umstände nicht beantworten.
Dazu müsste man wissen, wer was fordert und wie der derzeitige Stand überhaupt ist. Sie können aber entweder einen bestimmten Betrag fordern (dann wäre es eine Zahlungsklage) oder die geforderten Ansprüche ablehnen (dann wäre es eine negative Feststellungsklage).
Ich würde Ihnen aber ganz dringend empfehlen, sich ebenfalls einen Rechtsanwalt zu nehmen, da gerade in Erbschaftsangelegenheiten auch gewisse Formalien eingehalten werden müssen, um seine Ansprüche nicht zu verlieren.
Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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