Erbschaftssteuererklärung und Taschengeld
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
folgender Sachverhalt:
Mein Vater ist bereits verstorben, nun auch meine Mutter und ich werde folgendes Erben:
- Anteil an einer vermieteten Immobilie, Wert von Anteil: 610.000€
- Guthaben an Bargeld: 75.000
Der Freibetrag beträgt soviel ich weiß 400.000€.
Ich habe jedoch in 8 der letzten 10 Jahre Taschengeld bekommen (also bis vor 2 Jahren). Dies waren monatlich 1.050€ per Dauerauftrag von ihrem Girokonto an mein Girokonto.
Müsste ich dieses Geld auch angeben und versteuern? Wird das Finanzamt überhaupt dahingehend nachforschen?
Vielen Dank.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren. So können auch Rück- und Verständnisfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet und geklärt werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Bewertung des Kunden
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Ja, hier gilt ein Freibetrag von 400 TEUR alle 10 Jahre im Verhältnis einer Erbschaft / auch Schenkung zwischen Eltern zu Kind.
Dieser Freibetrag ist hier alleine schon durch Ihren Immobilienanteil von 610 TEUR um 210 TEUR überschritten.
Da Sie in den letzten 8 Jahren noch Schenkungen von jährlich ca. 12.600 EUR erhalten haben, sind diese meines Erachtens ebenfalls mit anzugeben, so dass sich der zu versteuernde Betrag für Sie leider erhöhen wird.
Ob das FA hier bzgl. des Taschengeldes bei Nichtangabe Nachforschungen betreiben wird, kann ich nicht sagen. Möglich ist das. Sollten Sie das hier nicht angeben wollen, wäre das eine Steuerhinterziehung. Daher kann ich Ihnen nur raten, sämtliche Schenkungen mit anzugeben.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen., auch wenn meine Einschätzung vielleicht nicht ganz das ist, was Sie sich erhofft haben.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Hier steht in § 13 ErbStG Abs. 12:
"Steuerfrei bleiben ... Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten".
Fällt dies nicht darunter?
MfG
Schulte