Erbschaftssteuer / Vermächtnisnehmer / Acker verpachten
Fragestellung
Vermächtnisnehmer (Nichtlandwirt) will seine landwirtschaftliche Fläche 5 oder 7 Jahre verpachten ohne Erbschaftssteuer zu zahlen zu müssen - ist dies rechtlich möglich?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Verpachtung über 5-7 Jahre ist grundsätzlich unschädlich. In R E 13a.7 (4) ErbStR wird eine Grenze von 15 Jahren durch die Finanzverwaltung gesetzt.
Jedoch sollte der landwirtschaftliche Betrieb durch den Pächter auch als solcher genutzt werden. Eine Umnutzung zu einem gewerblichen Betrieb ist schädlich. Dann würde eine Nachversteuerung gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 2 ErbStG eintreten.
Die Steuerbefreiung des Vermächtnisses muss jedoch gesondert beantragt werden, da allgemein nur 85 % des Wertes befreit sind. Für Kleinstbetriebe gibt es jedoch einen zusätzlichen Verschonungsabschlag. Die vollständige Befreiung kann jedoch erreicht werden, wenn Sie sich zu einer nichtschädlichen Verwendung für u.a. mindestens sieben Jahren bereit erklären. Sollte das landwirtschaftliche Vermögen nur zu max. 450.000 € bewertet werden, würde jedoch erstmal eine vollständige Befreiung ohne weitere Voraussetzungen eingreifen. Die erwähnte Verpachtung muss lediglich auch weiterhin zu einer landwirtschaftlichen Nutzung der verpachteten Flächen führen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiter geholfen habe. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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