Erbschaftssteuer bei unverheirateten Paaren
Fragestellung
Wir sind ein unverheiratetes Paar, keine Kinder, besitzen gemeinsam unser Eigenheim, sind beide im Grundbuch eingetragen. Wir haben beide ein Testament beim Notar gemacht, wo wir uns gegenseitig als Erben eingesetzt haben.
Was kommt auf den Überlebenden an Erbschaftssteuer zu ? Wir haben mal gehört, daß bei selbst genutzter Immobilie die Erbschaftssteuer erst bei Auszug oder Verkauf anfällt. Ist das richtig ?
Vielen Dank
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Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrte Ratsuchende,
diese Vorschrift ist mir nicht bekannt. Vielmehr gelten die Steuererleichterungen einer selbst genutzen Immobilie auch nur für Zuwendungen unter Lebenden und Erwerb von Todes wegen von Ehegatten (§ 13 I Nr. 4a, 4b ErbStG) oder für Abkömmlinge ( § 13 I Nr. 4c ErbStG).
Leider gilt für Sie nur der allgemeine Freibetrag von 20.000 EUR und die schlechteste Steuerklasse. Alles über 20.000 EUR muss mit 30 % versteuert werden.
Daran ändert tatsächlich nur eine Hochzeit etwas. Zum einen ist die die selbgenutzte Immobilie steuerfrei (sofern sie dazu noch 10 Jahre genutzt wird, § 13 I Nr. 4b ErbStG). Darüber hinaus haben Ehegatten einen Steuerfreibetrag von 500.000 EUR und deutlich bessere Steuersätze.
Ich hoffe, dass ich Ihnen damit helfen konnt.
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
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