Erbschaftssteuer bei Firmenverkauf
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo,
ich habe vor 3 Jahren die Firma meines verstorbenen Vaters.
(Vor 4 Jahren gestorben und danach lief die Firma 1 Jahr über meine Mutter) übernommen und möchte diese verkaufen.
Es wurde damals ein Gutachten über 1 Million erstellt.
Verbindlichtkeiten darauf ca.330 tsd.
Verkaufswert fällt jedoch warscheinlich geringer aus.
Was kommen da für Kosten auf mich zu.
Erbschaft-Einkommenssteuer auf erzielten Betrag oder damaligen Gutachten?
Mfg.
Christian Wolf
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Anfrage.
Wer hat vor vier Jahren die Firma geerbt. Nur Ihre Mutter oder Sie beude gemeinsam?
Haben Sie 2009 eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben? Wurde eine Erklärung zur Fortführung der Firma über vier oder sieben Jahre abgegeben?
Wie viel Mitarbeiter hat/hatte die Firma 2009 und heute?
Wie hoch waren Ihre/Ihrer Mutter Entnahmen?
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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geerbt hat es meine Mutter vor 4 Jahren.
Erbschaftssteuererklärung brauchte Sie nicht abgeben, da unter dem Freibetrag war. (1 Mio)
Laufzeit 7 Jahre wure abgegeben
Mitarbeiter damals wie Heute 6.
Entnahme ca. 30-40 tsd pro Jahr.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn Ihre Mutter angegeben hat, die Firma 7 Jahre fortzuführen, hat sie hierdurch die vorläufige Steuerfreiheit erlangt. Für mich ist noch nicht klar, ob Sie die Firma nach einem Jahr von Ihrer Mutter übernommen haben (geschenkt?) oder ob Sie die Geschäfte geführt haben? Unabhängig hiervon wäre es in jedem Fall so, dass nun vor Ablauf dieser 7 Jahresfrist rückwirkend die Steuerpflicht Eintritt. Um hier eine verlässliche Berechnung anzustellen, bedarf es umfassender Informationen und Unterlagen. Letztlich kann das Gutachten ein Anhaltspunkt für die Bewertung sein. Haben Sie stichhaltige Hinweise/Nachweise, dass der Wert des Gutachtens zum Zeitpunkt des Erbes bereits zu hoch war, können Sie diese vortragen.
Bleibt es bei der Million stellt sich die Frage, ob dieser Wert bereits die Verbindlichkeiten beinhaltet. Wenn nicht, sind diese natürlich abzugsfähig. Die verbleibende Summe wird vermindert um den persönlichen Freibetrag - Ihre Mutter 500.000 Euro Sie 400.000 Euro. Der Erbschaftsteuersatz wird am Ende wohl 11 oder 15 % betragen (je nach zu versteuernden Wert).
Beim Verkauf des Unternnehmens ergeben sich weitere steuerliche (ertragsbezogen) Sachverahlte. Dies sprengt jedoch diesen Rahmen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater aus Bielefeld
der Wert wurde inkl. Darlehen von 330 tsd aif 1 Mio. geschätzt.
Die Firma wurde 1 Jahr nach Tod meines Vaters von meiner Mutter übetragen (geschenkt inkl. Verbindlichkeiten)
Fällt die Erbschaftssteuer dann von der Differenz-Schätzung abzüglich Verbindlichkeiten an und muß ich dafür dann noch Einkommenssteuer bezahlen?
Mfg.
Christian Wolf
Wenn die 1 Mio bedreits die 330.000 Euro Darlehen beinhalten, könnte der maßgebliche Wert 1 Mio Euro sein. Es stellt sich natürlich die Frage, ob 1 Jahr später als Sie die Firma übernommen haben, dieser wert von 1 Mio noch gilt. Wenn dem so ist, wäre Basis für die Schenkungssteuer 1 Mio Euro minus 400.000 FB = 600.000 Euro. D.h., 15% auf 600.000 Euro (90.000 Euro). Einkommensteuer fällt "nur" auf die laufenden Einkünfte aus dem Unternehmen an.
Verkaufen Sie nun heute die Firma, haben Sie einen Veräußerungserlös, dem dann der Buchwert gegenübergestellt wird. Die Differenz ist dann in jedem Fall für Sie steuerpflichtig (je nach Gesellschaftsform gibt es hier unterschiedliche Wirkungen).
Herzliche Grüße
Ralph Arens
es wurden in den letzten 3 Jahren ca. 200 tsd Verlust eingefahren, die durch private Darlehen abgedeckt wurden.
können diese dann berücksichtigt werden?
Mfg.
Christian Wolf
Es müsste aktuell ein Verlustvortrag existieren, welche dann wiederum mit dem möglichen Veräußerungsgewinn (heute) verrechenbar ist.
Ihre Thematik ist Komplex. Sie können gerne Kontakt zu mir aufnehmen, bei weiteren Fragen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
vielen Dank erst mal für die Info, mal sehen ob der Verkauf klappt. Komme dann gerne auf Ihr Angebot zurück
Mfg.
Christian Wolf
Bitte denken Sie an die Bewertung. Danke.