Erbschaft Deutschland
Fragestellung
Hallo, ich bin Deutsche und wohne seit 10 Jahren in England (mit 2 Jahren Unterbrechung in USA, Australien), immer unter 5 Jahre am Stueck an einem Ort.
Meine Steuern wurden immer im jeweiligen Aufenthaltsland (England etc) beglichen.
Habe nun in Deutschland geerbt, die Steuer wird hier voll abgefuehrt. Muss ich diese Erbschaft nun als vorhandenes Vermoegen/Einkommen (?) in England angeben? Erbschaftssteuer muss meines Verstaendnisses nach hier nicht abgefuehrt werden, da dies voll in Deutschland sitzt. Aber muss ich dies als "foreign income" angeben? Obwohl es kein "Income" ist?
Und in Zukunft besitze ich zur Haelfte eine Immobilie in Deutschland, die als Wohnsitz angegeben ist, bin aber nur fuer Urlaube hier! Lebensmittelpunkt und Arbeit liegt weiterhin in England.
Ich moechte eine zukuenftige Versteuerung meines englischen Gehaltes in Deutschland und Besteuerung des deutschen Erbes in England vermeiden und kann diese Situation rechtlich und steuerlich momentan nicht nachvollziehen, dass hier zum meinem Nachteil doppelt Steuer abgefuehrt werden sollte!!
Dass deutsche Mieteinnahmen in Deutschland abgefuehrt werden ist klar.
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Morgen und vieln Dank für Ihre Frage.
Erbschaftssteuer: Sie haben bereits in D Ihre Erbschaftsteuer gezahlt, so dass in England keine weitere Besteuerung erfolgt. Die Erbschaft ist im klassischen Sinne kein Einkommen (Income). Also ist dies aus meiner Sicht auch nicht hierfür relevant.
Income wird natürlich alles das sein, was aus diesem Vermögen - hier nach Ihren Ausführungen Mieteneinnahmen - Ihnen zufließt. Solange Sie in England leben und hier unbeschränkt steuerpflichtig sind, werden die Mieteinkünfte in D separat erklärt. Diese Einkünfte unterliegen der sog. beschränkten Besteuerung. Ihre Einkünfte, welche Sie in England erzielen spielen hier keine Rolle.
Alleine der Besitz der Immobilie führt nicht dazu, daß Sie nun auch Ihre in England erzielten Einkünfte in D versteuern müssen. Wichtig ist, dass Sie mindestens 183 Tage im Jahr in Engalnd leben.
Hinsichtlich der Vermietung von Immobilien in D und arbeiten/leben in England betreuen wir einige Kunden.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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