Erbrecht Testament
Fragestellung
Hallo Herr Joachim, ich habe ein paar Fragen zum Testament meiner Eltern.
Meine Eltern schrieben 1992 ihr Testament, das den Überlebenden als Erbe einsetzt.
1995 starb mein Vater,meine Mutter wohnte weiterhin in meinem Haus (Wohnrecht).
2004 kam Sie stationär in ein Pflegeheim wo Sie 2012 verstarb.
Als Zusatz im Testament stand, dass ich beim Tod des zweiten Elternteils 15000.00 DM
für Beerdigung und Grabpflege erhalte.
Nach Abzug dieses Betrags wird der Rest zu gleichen Teilen an die beiden Kinder aufgeteilt.
Im Jahr 2006 wurde ein Sparvertrag fällig (10000 €) von diesem Geld wurde Edelmetal gekauft.
Das restliche Geldvermögen wurde für die Heimunterbringung aufgebraucht.
Meine Fragen:
Die Edelmetalle haben in dieser Zeit ihren Wert fast verdoppelt (18000 €) wie verhält sich das mit den 15000 DM von 1992 werden diese auch wertlich angepasst, denn die reichten ja nicht mal für die Beerdigungskosten.
Wie muss man das Erbe aufteilen ?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Fragen das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Grundsätzlich gilt zunächst, dass der im Testament festgeschriebene Wert, nicht an die heutige wirtschaftliche Situation angepasst wird. Insofern sind die 15.000,00 DM in Euro umzurechnen.
Insofern wäre bei Ihnen wie folgt vorzugehen:
Zunächst müssten die 15.000,00 DM an Sie ausgekehrt werden. Sofern keine weiteren Vermögensgegenstände oder Geldwerte vorhanden sind, müsste das Geld sodann aus der Anlage genommen werden.
Da Ihnen die 15.000 DM zunächst zugestanden hätten, wäre dieser Wert separat zu berechnen und an Sie auszukehren. Da die Anlage vor dem Tod der Mutter vorgenommen worden ist, ist sie mit dem entsprechenden Wert zum Todeszeitpunkt zu berechnen. Sie zählt also ganz normal dem Werk, indem sie zum Todeszeitpunkt gehabt hat. Haben sich danach Zuwächse ergeben, während diese anteilig den jeweiligen Erben auszuzahlen, das heißt 15.000 DM, umgerechnet in Euro erhalten Sie zuzüglich eines möglichen Gewinns auf diesen Betrag seit dem Todeszeitpunkt der Mutter, gar die 15.000,00 DM Ihnen zu dem Todeszeitpunkt der Mutter zugestanden hätten.
Der verbleibende Betrag wäre sodann unter den Kindern aufzuteilen, zuzüglich möglicher Gewinne seit dem Todeszeitpunkt der Mutter.
Dabei ist zunächst der von Ihnen erhaltende Betrag für die Beerdigung und die Grabpflege einzusetzen. Nur wenn die Beerdigungskosten diesen Betrag übertreffen sollten, würden anteilig die Kinder auch für die weiteren Beerdigungskosten oder für Verbindlichkeiten des Nachlasses haften. Einzig könnte man sich streiten, wenn beabsichtigt ist, dass die Grabpflege auch einige Zeit nach der Beerdigung noch vorgenommen werden soll und sie für die Kosten einstehen müssten. Dann müsste gegebenenfalls eine prozentuale Aufteilung zwischen Beerdigungskosten und Grabpflege vorgenommen werden, die Beerdigungskosten vollständig von den 15.000,00 € DM bezahlt werden, der Rest einbehalten werden von den Grabpflegekosten und gegebenenfalls, sofern die Beerdigungskosten höher als der Anteil aus den 15.000,00 DM sein sollte, die weiteren Kinder, wie auch sie mit dem weitergehen Anteil einstehen. Dabei gehe ich davon aus, dass auch sie mit den beiden Kindern gemeint sind.
Konnte ich Ihnen weiterhelfen? Gerne können Sie sich weiter an mich wenden, sofern noch Nachfragen bestehen. Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
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