Erbrecht/Steuer
Fragestellung
Unser Verwandschaftsverhältnis: Neffe (verheiratet) - Tante
Laut Testament meiner Tante bin ich ihr Erbe. Unser Ziel ist es, ein altersgerechtes Haus mit 2 Wohneinheiten zu bauen. Wir planen, dieses Haus gemeinsam, jeweils zur Hälfte zu finanzieren.
Die Frage dazu: Welches ist der sinnvollste Weg, um Steuern und Kosten zu minimieren?
Teilfragen dazu:
- Sollte das Grundstück zu gleichen Teilen in das Grundbuch eingetragen oder nur von mir und meiner Frau gekauft und entsprechend eingetragen werden?
- Sollte die geteilte Finanzierung in das Grundbuch eingetragen werden oder wäre es günstiger, dass die Finanzierung durch mich und meine Frau erfolgt, der Anteil meiner Tante in Form einer Schenkung an mich geht und mit meiner Tante ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart wird?
- Welchen Weg halten Sie für sinnvoll bzw. gibt es darüber hinaus noch andere Möglichkeiten?
Vielen Dank!
Mit frdl. Gruß
Siegfried
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von yourXpert. Ihre Fragen möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten.
Grundsätzlich dürfte Ihnen bekannt sein, dass der erbschaftsteuerliche bzw. schenkungssteuerliche Freibetrag bei Übertragung von Ihrer Tante auf Sie lediglich 20.000 EUR in einem 10-Jahreszeitraum beträgt. Genau den gleichen Freibetrag bekommt Ihre Frau, wenn Ihre Tante Vermögen an sie überträgt. Daher wäre es im Hinblick auf die Übertragung von Vermögen sinnvoll, den Wert der Übertragung zu mindern oder aber zu versuchen die Freibeträge ggfs. 2 x auszunutzen.
Zunächst einmal würde ich anraten, dass Sie und Ihre Frau das Grundstück zu gleichen Teilen erwerben und auch das Darlehen entsprechend nur auf Sie beide lautet. Dann haben Sie zum einen die Eigentmsverhältnisse schon klar geregelt. Weiterhin muss dann keine Rücksicht auf die finanzierende Bank genommen werden, wenn in späteren Jahren ggfs. eine Übertragung erfolgen soll. Ihre Tante sollte Ihnen beiden dann einen Geldbetrag zuwenden, der genau dem Freibetrag von 2 x 20.000 EUR sowie dem Wert des Wohnrechts entspricht, das Sie für den Teil der Wohnung als Gegenleistung der Schenkung erhält. Sollte noch ein Betrag übrig sein, so könnte Ihre Tante Ihnen den Betrag als Darlehen zur Verfügung stellen. Hierzu sollte ein Vertrag geschlossen werden. Dieses Geld könnte dann, sofern Ihre Tante hoffentlich noch länger als 10 Jahre lebt, dann zumindest nach weiteren 10 Jahren in Höhe von 40.000 EUR steuerfrei gestellt bleiben.
Beispiel: Schenkungsbetrag: 200.000 EUR
abzgl. Freibeträge: 40.000 EUR
abzgl. Wohnrecht: 120.000 EUR (rein fiktiv)
= Rest = Darlehen = 40.000 EUR
--> dieser Betrag könnte nach weiteren 10 Jahren geschenkt werden (je 20.000 EUR an Sie und Ihre Frau).
Hinweis: der Wert der Wohnrechts berechnet sich grob gesagt aus der jährlichen Kaltmiete für die Wohnung x Vervielfältiger gem. stat. Lebenserwartung.(z.B.: jährliche Kaltmiete: 9.000 EUR, 60 jährige Frau: Vervielfältiger 13,856 = 124.704 EUR).
Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Wir bedanken uns für Ihre Antwort, die uns sehr geholfen hat. Dazu noch eine Rückfrage:
Sollte das lebenslange Wohnrecht der Tante mit einem notariell beglaubigten Vertrag bestätigt werden, wenn nicht, hätte das irgendwelche steuerlichen Auswirkungen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Lydia und Siegfried Kummer
das Wohnrecht sollte, damit es steuerlich anerkannt bzw. berücksichtigt wird, notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen werden. Ansonsten würde der schenkungsteuerliche Wert der Zuwendung um den Wert des Wohnrechts erhöht und damit Schenkungssteuer ausgelöst werden.
Viele Grüße!
Knut Christiansen