Erbrecht | Ausgleich unter Geschwister
Fragestellung
Hallo Herr Schulte, ich möchte gerne eine rechtsverbindliche Auskunft bzgl. folgender Situation. Unsere Mutter ist gestorben und das Haus wurde verkauft. Es steht eine gewisse Summe als Nachlass für mich und meinen Bruder zur Verteilung an. Mein Bruder hat zu Lebzeiten (vor 23 Jahren) schon 80.000 DM erhalten, während meine Person keine Zuwendung erhalten hat. Wie würde jetzt ein Ausgleichsfall berechnet werden, der den Vorempfang dieser Summe mit in Betracht zieht.
Vielen Dank im Voraus - Tom S.
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09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen. Mein Angebot ist freibleibend.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Meine Telefon-Nr. 06036-904023 - ich bin ab 10:00 Uhr gut erreichbar. Viele Grüße Tom S.
Falls Sie künftig wieder einen anwaltlichen Rat brauchen, können Sie mich gerne hier direkt bei yourXpert über mein Profil: https://www.yourxpert.de/xpert/rechtsanwalt/bernhard.schulte
oder
die yourXpert Telefonhotline: Tel.: 0900 1010 999 unter Angabe meiner Kennung: 63827 direkt erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
dann würde ich mich zum Abschluss noch über eine positive Bewertung, von z.B. 5 Sternen, sehr freuen.
Hierfür danke ich Ihnen schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)