Erbengemeinschaft - Testament Auflage
Fragestellung
Meine in 2004 verstorbene Mutter hat meinen zwei Geschwistern und mir zwei Häuser in E..... vererbt. In ihrem Testament hat sie folgendes angeordnet: "Ich erteile meinen Erben die Auflage, den Immoblienbesitz in E..... als Familienbesitz zu erhalten."
Meine Schwester und evtl. auch mein Bruder wollen ihren Anteil nunmehr veräußern. Dürfen sich die beiden über die Anordnung hinwegsetzen? Sie drohen mir sogar mit Zwangsversteigerung.
Wie soll ich tun und wie soll ich darauf reagieren?
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Antwort von Rechtsanwalt Stephan Bartels
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich vor dem Hintergrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworte:
Ihre Geschwister können das gemeinschaftliche Eigentum an den Immobilien nicht gegen Ihren Willen beenden. Es besteht kein Anspruch auf Auflösung der Erbengemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung).
Bei der Anordung in dem Testament Ihrer Mutter handelt es sich um eine sogenannte "Auflage" durch die die Erbengemeinschaft hinsichtlich der Verwertung der betroffenen Grundstücke beschwert ist. Die Auflage ist gesetzlich geregelt in § 1940 BGB.
Als Miterbe haben Sie gegenüber Ihren Geschwistern einen gesetzlichen Anspruch auf die Vollziehung der Auflage. Dies folgt aus § 2194 BGB. Dieser Anspruch besteht vorliegend darin, dass Ihre Geschwister Ihnen gegenüber verpflichtet sind, zum Erhalt der Immobilien als "Familienbesitz" keine zwangsweise Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Eingentums zu verlangen. Diesen Anspruch können Sie einem evtl. Anspruch auf Durchführung der Teilungsversteigerung entgegenhalten.
Ich hoffe die Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg
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