Erbe - Prozess und Fristen
Fragestellung
Meine Mutter ist verstorben.
Sie hinterlässt Sparkassen-Guthaben, Aktien und Immobilien. Sie hinterlässt mich sowie ihre Mutter. Ich selbst habe 2 Kinder.
Ich will das Erbe selbstverständlich annehmen.
Anhand der beschriebenen Familienkonstellation gehe ich davon aus, dass ich Alleinerbe bin. Es existiert kein Testament.
Nun kenne ich den "Prozess" zur richtigen "Beantragung" nicht und habe Angst etwas "zu vergessen" oder eine Frist zu versäumen, was mir dann Probleme machen könnte.
Ich möchte Sie bitten mir kurz zu Erläutern was wo wie getan und beachtet und vorgelegt werden muss.
Zum Stand: Der Bestatter hat die das Standesamt informiert, mir liegt die Sterbeurkunde vor.
Ich habe den Sterbefall beim Amtsgericht telefonisch angezeigt, um einen Erbschein zu beantragen. Daraufhin wurde mir (kommentarlos - ich hätte mir da einen Beipackzettel zu generellen Fragen gewünscht) ein Fragebogen zur Ermittlung des Nachlasswertes übersendet, mit dem Hinweis mich wieder zu melden, wenn ich diesen ausgefüllt habe.
Dies ist recht aufwendig. Ticken hierfür Fristenuhren?
Mein Wissensstand ist heute, dass für die Beantragung des Erbscheins keinerlei Fristen zu beachten sind. Das weiss ich jedoch nur vom Hörensagen. Da es sich um ein erhebliches Erbe handelt, will ich jedoch ganz sicher gehen und explizit nochmal nachfragen.
Ebenfalls bin ich mir nicht sicher, über welche Wege das Finanzamt später benachrichtigt werden muss, da ich in den Bereich der Erbschaftssteuer gelange.
Ich bitte Sie darum mir den gesamten Prozess einmal verständlich zu beschreiben.
Vielen Dank
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchnerder,
zum Verlust Ihrer Mutter möchte ich Ihnen zunächst mein Beileid aussprechen.
Für Ihre Anfrage danke ich und möchte diese Ihnen gerne beantworten.
Für die Annahme einer Erbschaft gibt es keine Fristen. Eine Frist ist laut Gesetz nur für die Ablehnung/Ausschlagung der Erbschaft (§ 1944 BGB) vorgesehen.
Zutreffend ist, dass Sie als einziges Kind Ihrer Mutter Alleinerbe werden. Die Mutter Ihrer Mutter wird durch Sie aus der Erbfolge "verdrängt".
Ihr Vorgehen war völlig korrekt. In der Regel benötigt man einen Erbschein, denn die Banken z.B. zahlen sonst nicht aus. Auch falls Immobilien vorhanden sind, ist der Erbschein unverzichtbar. Sie sollten also den Ihnen übersandten Fragebogen ausfüllen - es laufen, wie ausgeführt, keine Fristen - und dann wieder Kontakt mit dem Amtsgericht aufnehmen.
Das Amtsgericht wird dem Finanzamt eine Meldung über den eventuellen Steuerfall erstatten. Ich empfehle Ihnen jedoch auch, selber sich zu melden. Der richtige Zeitpunkt hierfür ist nach Abgabe des Fragebogens und offizielle Beantragung des Erbscheins bei Gericht.
Hier die Wege nochmals komprimiert:
- Ausfüllen des Formulars
- Termin beim Gericht erfragen, Erbschein offiziell beantragen und Formular abgeben. Sterbeurkunde nicht vergessen !
- Meldung des Steuerfalls beim Finanzamt
In der Regel dauern Erbscheinsverfahren etwas länger, Sie werden also bis zum Erhalt des Erbscheins etwas Geduld haben müssen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen verständlich erläutern. Bitte fragen Sie nach, wenn noch etwas unklar geblieben sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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