Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit April 2014 geschieden. Unser Kind wird von Vater und Mutter im Wechselmodell 50/50 betreut. Unterhalt zahlen wir uns keinen. Größere Anschaffungen (Klassenfahrten, Bekleidung) teilen wir 50/50. Das Kind ist bei mir polizeilich gemeldet und ich beziehe das Kindergeld. Seit 2 Jahren mache ich in meiner Steuererklärung den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende positiv geltend. Jetzt verlangt mein geschiedener Mann, dass wir uns zukünftig den Entlastungesbetrag bzw. die Steuerersparnis dafür teilen. Muss ich darauf eingehen? Wenn ja, wie?
Vielen Dank und
freundliche Grüße
D.E.
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Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne komme ich auf die Anfrage zurück.
Die Frage ist geklärt durch Rechtsprechung des BFH, Urteil vom 28. April 2010 · Az. III R 79/08. Wenn ein Kind im Wechselmodell betreut wird, können die Eltern bestimmen wer den Entlastungsbetrag erhalten soll. Treffen die Eltern keine Bestimmung steht der Betrag dem zu, der das Kindergeld erhält.
Es war also richtig, dass Sie den Entlastungsbetrag geltend gemacht haben, da Sie auch das Kindergeld beziehen.
Einen Anspruch auf Teilung sehe ich nicht. Natürlich würde man, wenn man den Barunterhalt nach Quote berechnet die Steuererstattung bei Ihnen als Einkommen werten. Da Sie sich aber keinen Unterhalt zahlen, wirkt sich dies nicht aus. Eine allgemeine Pflicht zur Aufteilung des Steuervorteils gibt es nicht. Man muss aber sagen das der Komplex Kindergeld und Entlastungsbetrag beim Wechselmodell hoch umstritten ist. Hier gibt es keine gefestigte Rechtsprechung familienrechtlich. Steuerlich sind Sie im Recht.
Ich sehe im Ergebnis keine Pflicht, würde aber dennoch dazu raten eine Einigung zu versuchen. Den Entlastungsbetrag kann man nicht teilen, Sie können natürlich Ihre Steuerersparnis errechnen und daran Ihren Exmann beteiligen. Eine Pflicht sehe ich aber nicht, wobei eine gewisse Unsicherheit bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitrecht
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