Englischer Arbeitsvertrag 5 Seiten - dringend zu prüfen
Beantwortet
Fragestellung
Liebe Experten,
ich habe einen 5 seitigen englischen Arbeitsvertrag vorliegen, den ich so schnell wie möglich prüfen lassen möchte.
Freue mich auf schnelles Feedback.
LG Linda Ky
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne habe ich den von Ihnen hochgeladenen Vertrag geprüft und möchte Ihnen meine Einschätzung dazu folgendermaßen abgeben:
1. § 1 ist grundsätzlich in Ordnung und eine Ausprägung des so genannten Direktionsrechts des Arbeitgebers. Dieser kann Sie also im Falle eines betrieblichen Erfordernisses betriebsintern umsetzen oder an anderer Stelle - notfalls auch örtlich - einsetzen. Ein solcher Fall ist im Einzelnen stets auf rechtliche Korrektheit überprüfbar und muss Ihre Qualifikation berücksichtigen (kein Einsatz einer Managerin als Empfangsdame) und mit den betrieblichen Interessen abgewogen werden und diese nachweisbar sein.
2. § 2 bedeutet natürlich im Umkehrschluss, dass der Vertrag grundsätzlich unbefristet ist.
3. § 3 verlängert die gesetzliche Kündigungsfrist in zulässiger Weise. Dementsprechend gilt die gesetzlich vorgesehene Verlängerung der Frist in Abhängigkeit von der Beschäftigungdauer nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für Sie.
4. Die Regelungen in § 4 sind zulässig, insbesondere auch diejenigen zu der Abgeltung von Überstunden. Diese sind hier in moderater Höhe angesetzt und Ihr Verdienst soll oberhalb der Bemessungsgrenze für den Wechsel von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse, hin zur freiwilligen Versicherung liegen. Dies engspricht den Voraussetzungen, die die Rechtsprechung an die Mitabgeltung von Überstunden mit dem Gehalt stellt.
5. § 6 gewährt Ihnen einen übergesetzlichen Urlaubsanspruch von 10 Tagen. Die Abgeltung (gesetzlicher vor vertraglichem Anspruch) ist zulässig.
6. In § 7 ist eine freiwillige Versorgung für eventuelle Hinterbliebene vorgesehen. Dieser Punkt ist gesetzlich nicht vorgesehen und sehr fair ausgestaltet.
7. Die in § 8 geregelte Vertragsstrafe ist in dieser Form üblich und zulässig: Die von der Rechtsprechung entwickelte betragsmäßige Obergrenze von einem Monatsgehalt wurde eingehalten.
Zudem findet eine weitere Einschränkung der Regelung alleine für Fälle eines Verstoßes gegen das berechtigte Geheimhaltungsinteresse Ihres Arbeitgebers statt.
8. Zu beachten ist auch § 13. Hiernach wird die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag gegenüber dem Arbeitgeber auf drei Monate verkürzt. Diese zulässige und inzwischen weit verbreitete Klausel für zu einer faktischen Verkürzung der gesetzlichen Verjährung. Hierdurch soll erreicht werden, dass das Arbeitsverhältnis von geltend zu machenden Ansprüchen frei gehalten wird und möglichst schnell von eventuellen Prozessen entlastet wird.
9. Wichtig ist auch § 15. Dieser legt fest, dass auf das gesamte Arbeitsverhältnis deutsches Recht zur Anwendung kommt.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass der Vertrag zulässig und fair ausgestaltet ist. Es sind keine unzulässigen oder Sie grob benachteiligenden Klauseln erkennbar.
Bitte lassen Sie es mich gern wissen, falls Rückfragen aufkommen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch Rechtsanwältin
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