Englische Übersetzung Rechtstexte
Fragestellung
Hallo Herr Weber,
vielen Dank für die hochgeladenen AGB und Rechtstexte für die Weltenbaum GmbH & Co.KG.
Ich habe noch leichte Änderungen in den AGB (keine Zahlung per Rechnung möglich) und im Impressum (email der Firma statt der persönlichen eMail, Verantwortlich für die Inhalte auch die Firma) eingetragen. Bitte prüfen Sie noch einmal final, ob das so OK ist.
Zudem nehmen wir Ihr Angebot an, für 150€ die AGB und Rechtstexte (siehe Dateien im Anhang) ins Englische zu übersetzten.
Hiermit bestätige ich ausdrücklich, dass ich verstanden haben, dass die Widerrufsbelehrung nicht rechtssicher übersetzt werden kann. Auf Haftungsansprüche bezüglich der Übersetzung der Widerrufsbelehrung verzichten wir daher ausdrücklich.
Eine Frage noch: bei der Einbindung der Widerrufsbelehrung auf der deutschen Homepage - welche soll hier eingebunden werden? Getrennte Lieferung mehrerer Waren? Da es durchaus sein kann, dass der Endkunde eine Bestellung auslöst und die einzelnenen Waren zu unterschiedlichen Zeitpunkten ankommen.
Besten Dank!
Viele Grüße - M. P.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Auftraggeber,
bitte finden Sie die Übersetzungen hochgeladen.
An dem deutschem Impressum habe ich in dem Absatz über die Inhalte nur das Wort "Link" gegen das Wort "Inhalte" ausgetauscht.
Bitte lesen Sie sich die Übersetzungen sorgfältig und kritisch durch, Änderungswünsche werde ich gerne umsetzen.
Sie müssen stets die Widerrufsbelehrung einbinden, die zu der Bestellung paßt. Das ist leider sehr umständlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich IT Recht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
besten Dank für die Übermittlung der englischen Rechtstexte.
Mir ist aufgefallen, dass die englische Datenschutzerklärung noch nicht hochgeladen wurde. Könnten Sie uns diese Datei bitte auch in Englisch zur Verfügung stellen?
Danke und Viele Grüße - M. P.
ich bedaure das Versehen, die Datei ist hochgeladen.
Bitte beachten Sie, dass die Texte in der offiziellen Landessprache Ihrer Zielländer eingesetzt werden müssen. Wenn Sie also Kunden z.B. in Spanien adressieren, müssen Sie die Texte auf Spanisch bereitstellen, da sonst die Nichtanwendbarkeit droht.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt