Energiekostenabrechnung
Fragestellung
Ich habe fristgerecht den Stromanbieter gewechselt, leider bekomme ich seit 15.6.keine Endabrechnung. Habe mehrfach angerufen u mir wurde versichert sie wird in den nächsten Tagen zugeschickt. Auf E-mails wird erst gar nicht geantwortet. Nach meiner Rechnung müsst e ich ca 350 - 400 € zurück bekommen . Was kann ich noch machen ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
aus § 40 Abs. 4 EnWG ergibt sich, dass eine gesetzliche Abrechnungsfrist von 6 Wochen besteht. Diese Frist gilt ab Beendigung des Abrechnungszeitraums bzw. des Lieferverhältnisses und ist bei Ihnen schon längst abgelaufen.
Sie sollten einen letzten Versuch unternehmen und den Stromanbieter per Einwurfeinschreiben kontaktieren, auf die gesetzlich geregelte Abrechnungsfrist hinweisen und unter Setzung einer kurzen Frist von einer Woche Abrechnung fordern. Nutzen Sie als Versand unbedingt das Einwurfeinschreiben, damit der Anbieter nicht (schutz)behaupten kann, Ihre Schreiben nicht erhalten zu haben.
Kündigen Sie in diesem Schreiben an, dass Sie bei Nichteinhaltung der gesetzten Frist den Verbraucherschützer über das gesetzwidrige Verhalten informieren werden. Dies kann sowohl bei der Bundesnetzagentur (§ 111 a EnWG) erfolgen, als auch bei der Verbraucherzentrale. Bei der Bundesnetzagenturen sind Schlichtungsstellen eingerichtet, die bei „Streitigkeiten“ zwischen Energieversorger und Verbraucher helfen können.
Nützt dies alles nichts, können Sie zudem Klage auf Rechnungsstellung bei Gericht einreichen.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten gegeben zu haben. Sollten Sie noch Nachfragen haben, helfe ich Ihnen gerne noch weiter.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
Sie haben eine Frage im Bereich Vertragsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen