Email verfassen für Reklamation und Nachbesserung - Auspuffanlage Kfz
Beantwortet von KFZ-Sachverständiger Frank Deutscher
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe am 29.12.2016 in mein 13 Jahre alten Audi eine neue Auspuffanlage, bestehend aus Mittel- und Endschalldämpfer in einer Fachwerkstatt einbauen lassen.
Aktuell habe ich 3 Mängel dazu, welche ich reklamieren möchte und mein Recht auf Nachbesserung wahrnehmen will:
1.) Falsch eingebaute Marke des Endschalldämpfers (Bosal anstatt wie bestellt Walker)
2.) Undichtheit bei kalter Auspuffanlage am Flansch vor Mittelschalldämpfer
3.) Extrem Korrodierte Halterungen, schon nach kurzer Zeit der Montage, an der gesamten neuen Auspuffanlage (sehr ärgerlich, da dies jetzt der einzige Rost am Fzg. ist)
Der ärgerlichste Punkt ist der Punkt 3. Die Reklamation habe ich bisher über die Filiale per optischer Gutachtung und Email durchgeführt. Allerdings ohne Erfolg. Jetzt soll ich mich per Email an den Hauptsitz der Fa. wenden. Rechnungen und Lieferscheine sind vorhanden.
Hierfür benötige ich einen gut formulierten Email-Inhalt zur Reklamation und Nachbesserung.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von KFZ-Sachverständiger Frank Deutscher
Sehr geehrter Ratsuchender,
einen gut formulierten E-Mail Inhalt zur Reklamation gegen den Hersteller der Schalldämpfer kann ich und auch niemand anderes Ihnen zur Verfügung stellen, weil eine Reklamation bezüglich der rostenden Halter zu keinem Ergebnis führen wird.
Gerne nehme ich aber zu den einzelnen Punkten Stellung.
Zu 1.
Bei den Marken bosal und auch Walker handelt es sich um Zubehör-Marken für u.a. Auspuffteile, aus dem unteren Preisbereich! Wenn Sie explizit nach einem Walker verlangt haben, dann aber ein bosal verbaut worden ist, ist das natürlich falsch, ob da rechtliche Schritte etwas bringen ist jedoch fraglich, da der Walker nicht hochwertiger ist als der bosal.
Zu 2.
Dass eine Undichtigkeit am Flansch gegeben ist, ist ein Fehler in der Montage, der sich jedoch auch ohne Weiteres beheben lassen lässt, z.B. durch versetzen oder einfaches nachziehen der Schelle! Ich denke, dass sich das nach Rücksprache mit der Werkstatt beseitigen lässt.
Zu 3.
Ein Rosten der Halter an den Schalldämpfern ist, gerade bei diesen Zubehörteilen aus dem unteren Preisbereich, als normal zu betrachten. Dazu kommt, dass Sie die Teile zu Beginn des Winters eingebaut bekommen haben, was das schnelle Rosten (Witterung/Salz) natürlich begünstigt. Diese günstigen Zubehör-Schalldämpfer werden in einfachster Form verzinkt und die Halter werden oftmals erst danach angeschweißt und gar nicht vor Korrosion geschützt. Derartige Schalldämpfer halten in der Regel nicht viel länger als die gesetzliche Gewährleistungsfrist es erfordert. Dass die Teile rosten, ist dabei kein Mangel! Die Halter werden, auch wenn Sie verrostet sind, sicherlich nicht vor Ablauf der Gewährleistung ab rosten oder abbrechen und damit in ihrer Leistungs- und Gebrauchsfähigkeit nicht eingeschränkt sein.
Tut mir leid, dass ich Ihnen keine Hoffnung auf eine erfolgreiche Reklamation machen kann. Für die Zukunft wäre zu überlegen, ob man Bauteile von Premiumherstellern oder gar Audi-Originalteile verbaut, wobei auch da ein Rosten der Halter sicher nicht ausgeschlossen ist!
Freundliche Grüße, der Sachverständige,
Frank Deutscher
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Allerdings hätte ich einen Email-Inhalt zur Reklamation und Nachbesserung für den Werkstatt-Dienstleister benötigt, nicht für den Hersteller der Schalldämpfer.
Wünschenswert wäre eine Nachbesserung, wenigstens in Bezug auf die Punkte 1 und 2 seitens des Werkstatt-Dienstleisters in jeglicher Form, welches mein Recht als Kunde ist. In Bezug auf den Punkt 3 ist es auch kein erhöhter Aufwand für den Dienstleister, während der Nachbesserung einen Pinsel mit Rostumwandler in die Hand zu nehmen - sowas nennt man schlicht weg einfach "Kundenservice".
Ich denke, hier wäre ein rechtlicher Rat besser angedacht gewesen, als die fachliche Auskunft und bin daher der Meinung, dass Ihre Antwort auf meine Fragestellung nicht ganz korrekt zu dem Inhalt erfolgte.
Freundliche Grüße
G. R.
ich wollte Ihnen damit verdeutlichen, dass es eigentlich nicht wirklich was zu reklamieren gibt!
Bezüglich Punkt 1 bedarf es tatsächlich einer rechtlichen Beurteilung, da müsste dann aber auf Ihrer Auftrags-Durchschrift aber auch drauf stehen, dass Sie Material der Firma Walker verbaut haben wollten, sonst wird es schwer das nachzuweisen!
Außerdem sind die Marken Walker und bosal, wie bereits gesagt, als gleichwertig anzusehen, ich persönlich würde sogar bosal bevorzugen.
Für die rostenden Halter kann die Werkstatt nichts, diese würden bei dem Walker zudem genauso rosten!
...es gibt halt an einem Fahrzeug, im Motorraum (Halter, Krümmer, o.ä.) und auch am Unterboden (Bremsen, Achsteile, etc.) immer diverse Bauteile die oberflächig rosten, dies tut den Teilen aber keinen Abbruch und sie sind daher nicht mangelhaft! Genauso ist es mit diesen Auspuffteilen auch. Es gibt keine Werkstatt auf diesem Planeten, die irgendwo "Rostumwandler" draufschmiert!
Bezüglich Punkt 2 sehe ich ehrlich gesagt auch keinen Grund mit Kanonen auf Spatzen zu schießen!
Hier würde ich die Werkstatt aufsuchen, ich bin mir sicher, dass es für die Werkstatt kein Problem ist, die leichte Undichtigkeit zu beseitigen, das dürfte dort 5 Minuten in Anspruch nehmen!
Wenn die Fronten da schon verhärtet sind, kann man natürlich einen kurze Mail schreiben, z.B. mit dem Text:
"Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit fordere ich Sie auf, binnen einer Woche, die Undichtigkeit an der Auspuffanlage meines Fahrzeuges, die durch Sie erneuert wurde, zu beseitigen. Bitte teilen Sie mir kurzfristig einen Termin für die Nachbesserung mit. Freundliche Grüße..."
Wenn die Werkstatt da nicht in der gesetzten Frist reagiert, wird man um die Einschaltung eines Rechtsanwalt nicht herum kommen! Ist die Frage ob man dafür wirklich den Rechtsweg bestreiten möchte!?!
Freundliche Grüße, der Sachverständige,
Frank Deutscher