Elternzeit/2. Beschäftigung Dozent bei eigener Firma/Festanstellung
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens in unter 1 Stunde
Fragestellung
Liebes Team,
Ich hoffe, Sie können mir helfen.
Meine Situation ist wie folgt:
- Unbefristet Angestellte - derzeit in Elternzeit, welche am 01.03.2019 endet. (Normales Jahresbrutto: 49.400 EUR, Netto Elternzeit 16.800,00 EUR)
- im Sommer 2016 eigene UG gegründet, etwaige Einnahmen ca. 12.000,00 EUR/Jahr) --- vorher Freiberuflichkeit
Jetzige Situation:
- Angestelltenverhältnis ruht aufgrund von Elternzeit
- Aufnahme einer neuen Tätigkeit wird erforderlich, da mein Mann studiert (Umzug nach Marburg war erforderlich)
- mittlerweile eine Möglichkeit gefunden, dass ich nicht kündigen muss (da wir nach 2 Jahren wieder nach Hause wollen)
- Lösung Dozent an Sprachenschule mit 35 EUR pro UE à 45 Minuten auf max 30 Stunden/Monat aufgrund von Elternzeitregelung
- Situation (UG, Elternzeit, Beschäftigung) mit Arbeitgeber abgestimmt
Fragen:
- Sprachenschule bietet auch Festvertrag auf 30h im Monat oder eben Honorabrechnung (Abrechnung über meine Firma wäre für Sprachenschule i.O.)
- Elterzeitregelung...
1. Was ist in meinem Fall "günstiger" auf Honorarbasis oder in Festanstellung (Familienvericherung bei gesetzlicher Krankenkasse), verheiratet, 1 Kind (10 Monate)
2. Wie würde es sich verhalten, wenn ich pro Woche 5x5 UE zu 35,00 EUR geben würde? + 1h á 26,00 EUR x 5 pro Woche sprich, Wochenverdienst von ca. 1.000,00 EUR. Wäre die Elternzeit bei einer Abrechnung über mein Unternehmen gefährdet?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Abend!
Egal ob angestellt oder auf Honorarbasis. Es erfolgt eine Anrechnung auf das Elterngeld. Dann wäre es besser, das Ganze über die UG abzurechnen.
Ich werde prüfen, welche Werte im Bezug auf die Anrechnung sinnvoll sind. Melde mich Morgen.
Herzliche Grüße
Ralph
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im Normalfall ja - allerdings ist die Sache äußerst brisant, da ich mich noch vor Weihnachten entscheiden müsste...
Also wenn Sie es iwie vereinbaren können, dann lieber morgen... Tut mir leid...
Als Geselschafterin und GF können Sie sich sozialversicherungsfrei Gehalt zahlen. Im Bezug auf die Familienversicherung sind andere kriterien zu beachten. Sie beschäftigen ihrerseits keine sozialversicherungs-pflichtigen Arbeitnehmer, ihre Arbeitszeit beträgt weniger als 18 Wochenstunden und sie verdienen nicht mehr als 385 Euro.
Vielleicht können wir mal telefonieren: 052138490358 oder 017623321195.
Herzliche Grüße
Ralph Arens