Elterngeld und Abgabe Firmenwagen
Fragestellung
Sehr geehrter Thomas,
ich befinde mich vom 25.05. bis zum 24.06. in Elternzeit. Meinen Firmenwagen mit Privatnutzung habe ich in dieser Zeit abgegeben. Auf meiner Mai-Abrechnung findet sich der Firmenwagen in voller Höhe wieder, auf Juni-Abrechnung jedoch nicht, da ich Ihn erst ab dem 01.07. wieder fahren werde. Mein Arbeitgeber sagt, dass eine anteilige Berechnung des Firmenwagen vom 01.05.-24.05. nicht möglich sei. Die Elterngeldstelle hingegen sagt, dass dies ginge und angepasst werden werden müsse, da andernfalls das Elterngeld reduziert werden würde. Ich bitte um Rückmeldung, welche Aussage hier korrekt ist.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
T. H.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte/r Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Der geldwerte Vorteil für die Nutzung des Dienst-Pkws ist nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG, der insoweit auf die in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG getroffene Regelung verweist, „für jeden Kalendermonat mit 1 v. H. des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich USt“ anzusetzen, somit zählen angefangene Monate immer als ganze Monate.
Dies wurde bislang durch Finanzgerichtsurteile auch bestätigt (Finanzgericht Baden-Württemberg v. 24.2.2015, 6 K 2540/14, juris und FG Düsseldorf v. 24.1.2017, 10 K 1932/16 E, juris), BFH-Rechtssprechung hierzu liegt bislang nicht vor.
Leider kann ich Ihnen somit keine günstigere Auskunft geben.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Kann die Elterngeldstelle denn nun tatsächlich meinen Firmenwagen im Mai in Abzug bringen, obwohl ich ihn nachweislich abgegeben habe, nur weil er auf der Abrechnung für den ganzen Monat auftaucht?
Vielen Dank für Ihre Ergänzung!
die Mitarbeiter in der Elterngeldstelle sind steuerlich mit Sicherheit nicht näher bewandert, somit würde ich eine Auskunft aus der Elterngeldstelle nicht auf die Goldwaage legen.
Es ist nicht auszuschließen, dass andere Arbeitgeber dies gelegentlich so handhaben, dann tragen aber die Arbeitgeber das Betriebsprüfungsrisiko (der Arbeitgeber muss dann die zusätzliche Steuer selber tragen). Somit können Sie Ihren Arbeitgeber nicht dazu zwingen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater