Einzugsproblematik neuer Lebenspartner in Wohnung
Fragestellung
Ich wende mich an Sie bezüglich folgender Angelegenheit:
Ich wohne seit 3 Jahren in einer Münchner Immobilie (Patrizia GmbH) in einer Wohngemeinschaft. Beim Erstbezug der Immobilie war die Mietkonstellation folgende:
A.S.
Antonia S. (meine Schwester)
Leon (Lebenspartner von Schwester)
Nastasia (meine Lebenspartnerin)
Georgie (Freund und Mitbewohner)
Wir alle waren als Hauptmieter eingetragen. Meine damalige Lebenspartnerin Nastasia ist vor gut 2 Jahren ausgezogen und konnte nach gängigem Wege mit Einverständnis von sowohl Vermieter als auch allen Mietern ausziehen bzw. den Mietvertrag offiziell kündigen. Meine Schwester und Leon haben sich mittlerweile getrennt und Georgie ist auch ausgezogen.
Leider verweigert sich Patrizia jetzt, Leon und Georgie offiziell aus dem Mietvertrag zu streichen. Bei der Anfrage, dass beide offiziell aus dem Mietvertrag ausscheiden möchten, bekamen wir die Antwort, dass Patrizia nicht an einer Änderung des bestehenden Mietvertrags interessiert ist. Wir hatten uns damals mit dieser Problematik an den Mieterverein München E.V. gewendet, die uns darüber informierten, dass es sich um eine „Patt-Situation“ handelt, in welcher beide Parteien praktisch handlungsunfähig sind.
Das Problem ist nun Folgendes:
Meine Schwester und ich haben mittlerweile neue Lebenspartner, Frau Prof. Dr. Stürmer und Thomas Ehik, die gerne in die Wohnung mit einziehen würden. Da es nach unserem Wissen ausreichend ist, eine Bestätigung des Wohnungsgebers zu haben, um seinen Wohnsitz anzumelden, würden beide auf ein Umschreiben des Mietvertrages verzichten.
Aus eigener Recherche haben wir herausgefunden, dass die Vermieter über den Einzug von Lebenspartnern informiert werden müssen. Sie können den Einzug nicht verhindern, es sei denn, es würde sich durch den Einzug eine Überbelastung der Wohnsituation ergeben. Das ist bei uns prinzipiell nicht der Fall, da Georgie und Leon nicht mehr in der Immobilie wohnen. Dennoch befinden sie sich offiziell noch im Mietvertrag. Wir befürchten daher eine Ablehnung seitens des Vermieters aufgrund dieser scheinbaren Überbelastung.
Zusätzlich braucht Frau Stürmer möglichst zeitnah eine Bestätigung ihrer neuen Wohnsituation, da sie ab 1.04.16 ein Professur in Tübingen antritt und sowohl Zweitwohnsitz in Tübingen als auch Erstwohnsitz in München (um)melden muss. Zuvor möchte sie ihre alte Wohnung kündigen. Jedoch nur, wenn die neue Wohnsituation geklärt ist, da sie ihren Lebensmittelpunkt weiterhin in München hat, wodurch eine doppelte Haushaltsführung entsteht, die sie steuerrechtlich gelten machen möchte.
Was wir bräuchten ist Folgendes:
Eine geeignete, rechtlich abgesicherte Formulierung (incl. Paragraphen), mit der wir den Vermieter darüber informieren können, dass unsere neuen Lebenspartner Kathleen Stürmer und Thomas Ehik bei uns einziehen werden, ohne, dass das Argument einer Überbelastung seitens des Vermieters geltend gemacht werden kann.
Unsere generellen Fragen sind:
- Kann Patrizia GmbH das Argument der Überbelastung geltend machen oder uns anderweitig das Einziehen der neuen Personen verweigern, wenn der Mietvertrag unberührt bleibt?
- Reicht es für Kathleen Stürmer und Thomas Ehik tatsächlich aus, wenn Sie für die offizielle Meldung des Wohnsitzes eine Wohnungsgeberbestätigung von uns vorlegen, ohne mit im Mietvertrag zu stehen?
Ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnen!
Mit freundlichen Grüßen
A.S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Die Problematik, vor der Sie stehen, resultiert daraus, dass Sie die rechtliche Seite mit der tatsächlichen Wohnsituation durcheinander bringen.
In rechtlicher Hinsicht sind die vier ursprünglichen Personen Mietpartei und bleiben das auch. Der Mietvertrag kann nur von allen vier Personen gemeinschaftlich gekündigt werden.
Wenn der Vermieter nicht zustimmt, bleibt der Mietvertrag rechtlich mit Antonia, Leon,
Nastasia und Georgie geschlossen. Diese vier Personen haften dem Vermieter gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten.
In tatsächlicher Hinsicht besteht natürlich keine Pflicht, das Mietrecht höchstpersönlich wahrzunehmen. Selbst dann, wenn Leon und Georgie rechtlich weiterhin Mietvertragspartei bleiben, müssen sie ja nicht selber dort wohnen. Es ist durchaus denkbar, dass die Wohnung mit anderen Personenzusammensetzungen bewohnt wird.
Hieraus ergeben sich für Ihre Fragen die folgenden Antworten:
- Kann Patrizia GmbH das Argument der Überbelastung geltend machen oder uns anderweitig das Einziehen der neuen Personen verweigern, wenn der Mietvertrag unberührt bleibt?
Nein, weil das in unzulässiger Weise in die Lebensplanung und -führung der Mieter eingreifen würde.
Eine nicht zu duldende Überbelegung läge nur dann vor, wenn anstelle der vorgesehenen 4 Personen dauerhaft mehr Personen sich in der Wohnung aufhalten würden.
- Reicht es für Kathleen Stürmer und Thomas Ehik tatsächlich aus, wenn Sie für die offizielle Meldung des Wohnsitzes eine Wohnungsgeberbestätigung von uns vorlegen, ohne mit im Mietvertrag zu stehen?
Das wird problematisch, weil in der Regel eine Bescheinigung des Vermieters vorzulegen ist.
Sie als Mieter könnten allenfalls eine Untermietbescheinigung ausstellen. Ob die Meldebehörde das akzeptiert, muss nachgefragt werden.
Sofern es insoweit Probleme geben sollte, müsste tatsächlich der Mietvertrag von allen vier Ursprungsmietern gekündigt und dann mit den neuen vier Mietern neu abgeschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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