Eintrag "Leibgeding"- wie steuerlich absetzbar ?
Fragestellung
Hallo, ich hätte mal gerne eine Auskunft von einem Fachmann.
Meine Eltern haben mir vor 6 Jahren ihr Haus überschrieben. Sie bewohnen im Haus eine Wohnung kostenlos und ich bezahle Ihnen 1600,- Rente im Monat, im Vertrag steht " Leibgeding". Bei der Steuer bekomme ich die Rente nicht voll angerechnet, nur 1800,- und bei der Krankenkasse wird es auch nicht berücksichtigt und wird mir als Einnahmen angerechnet. Kann man da nichts tun? Wie kann der Vertrag geändert werden damit ich die Rente angerechnet bekomme?
Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Das Leibgeding gehoert zum Altenteilsrecht und ist als Dienstbarkeit mit der Immobilie fest verzahnt und Basis der damaligen Uebertragung. Zudem ist diese wohl auch im Grundbuch verankert. Eine nachtraegliche privatschriftliche Aenderung ist nicht moeglich, allenfalls die Reduzierung, jedeoch nur mit Zustimmung der Eltern und dann auch in notarieller Form. Inweiweit der Altenteilsvertrag bei Ihnen die oben genannten steuerlichen Auswirkungen hat, kann ich nicht beurteilen. Hierfuer ware ein Einblick in den Vertrag noetig und der akteuelle Eiunkommensteuerbescheid. Vielleicht koennen Sie mit beides hier hochladen? Dann kann ich Ihnen eine abschgliessende Meinung geben. Im Ueberigen werden Sie damals, als Sie den Vertrag unterschrieben hatten, vom Notar und ggf. Steuerberater ueber die steuerlichen Folgen unterrichtet worden sein. Wenn ja, ist die tatsaechliche steuerliche Folge nun eine andere als damals angenommen?
Mit freundlichen Gruessen,
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
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Mit freundlichen Grüßen Dr. Rainer Schenk
sorry, ich hatte das mit der Deadline Verlängerung nicht verstanden. Ich bitte Sie mir meine Frage zu beantworten.
Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
J. W.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Rainer Schenk