einnahmen in usd direkt auf einem usd-konto
Beantwortet von StB Fachberater f. Int. StR Patrick Färber
Fragestellung
sind auch einnahmen in usd, die direkt auf ein inländisches usd-konto eingehen, wie ein fiktiver währungstausch usd in eur zu behandeln?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von StB Fachberater f. Int. StR Patrick Färber
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage bzw. Sachverhalt möchte ich zur Sicherheit noch einmal darstellen:
Im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit (also keine Vermögensverwaltung) führen Sie für Betriebseinnahmen u.a. ein in US-Dollar lautendes Bankkonto. Hier gehen Auslagen-Erstattungen und Vergütungen ein.
Sie fragen ja explizit nach einer "fiktiven" Anschaffung bzw. einem späteren "Spekulationsgewinn". Damit meinen Sie vermutlich einen solchen nach § 23 EStG.
Dies ist in der von Ihnen gemeinten Form NICHT der Fall, da Sie schreiben, dass eine betriebliche Tätigkeit vorliegt, für die eine Einnahme-Überschuss-Rechnung geführt wird. In diesem Fall ist § 23 (Spekulationsgewinn) sowieso subsidiär.
Vielmehr ist es so, dass Sie bei der Einnahme (Gutschrift) eines Dollar-Betrags diesen in Ihrer Buchhaltung zu dem relevanten Tages-Dollarkurs in EUR umrechnen und in dieser Höhe als Betriebseinnahme in EUR erfassen. Selbiges wäre mit möglichen Zahlungen zu tun, sofern über dieses Konto Betriebsausgaben laufen. Das Bankkonto führen Sie -außerhalb der EÜR- als Bestandskonto fort.
Da bei der EÜR kein Bestandsvergleich und keine Bewertung stattfindet, kann es auch keinen Fremdwährungsgewinn oder -verlust geben, wie er beim Bilanzierer am Bilanzstichtag durch Bewertung von Fremdwährungsforderungen oder -verbindlichkeiten entsteht. Dies würde ggf. nur bei Aufgabe des Betriebs der Fall sein (Schließung des Kontos). Damit ist auch der Übertrag eines Betrags vom Dollar auf das EUR-Konto ein neutraler Geldtransfer, der jeweils zum selben Stichtagskurs auf dem jeweiligen Konto erfasst. wird.
Laufende Barentnahmen und -einlagen sind bei einem EÜR-ler weder Betriebseinnahme noch Betriebsausgabe.
Sie können also hierdurch keinerlei "Spekulationsgewinne" erzielen.
Dies gibt es im Zusammenhang mit Fremdwährungen nur beim expliziten FOREX- oder Devisenhandel. Hier ist § 23 EStG mit Anschaffung und Verkauf innerhalb eines Jahres zu beachten. Nach Ihren Beschreibungen ist das aber nicht der Sachverhalt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Klarheit verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
P. Färber
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könnten Sie mir hier mehr Hintergrundinformationen geben? Die Frage ist noch zu abstrakt. Was für ein Sachverhalt steckt dahinter? Einnahmen woraus? Bleibt das Geld auf dem USDollar-Konto oder wird es jemals getauscht?
Wenn das Geld in den privaten Bereich entnommen wird, ist es -wie beschrieben bei Barentnahmen- steuerlich neutral. Sollten Sie aber eigentlich einen echten Devisenhandel damit betreiben wollen, unabhängig von der betrieblichen Tätigkeit, müsste man es ggf. anders beurteilen. Ich gehe dabei natürlich davon aus, dass zu jedem Zeitpunkt ggf. Kapitalerträge (Zinsen o.ä.) -sofern vorhanden- im privaten oder betrieblichen Bereich regulär versteuert werden.....:-)
Könnten Sie mir lieber doch beschreiben, was Sie genau mit den Geldern machen??