Einnahmen aus Vermeitung
Fragestellung
Sehr geherte Damen und Herren,
es werden in einem Hostel Einnahmen aus Vermietung erzielt. Zu einem Teil erfolgt die Zahlung des Mietpreises über die Buchungsplattform
booking.com. Sitz Niederlande. Booking.com reicht den Preis für die Vermietung an den Vermieter zu 88% weiter. 12% werden als Entgeld für Vermittlungsleistungen einbeahlten. Dafür stellt booking.com dem Vermieter eine Rechnung aus. Ist es richtig, dass der Vermieter nicht nur die 88% als Einahmen sondern die 100% ( 7% Ust) verbuchen muss und im Gegenzug die 12 % als Ausgaben (innergemeinschaftliche Dienstleistung - Reverse Charge) verbucht? Mit besten Grüße
H. H.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
es ist korrekt, dass Sie zunächst einmal eine Einnahme in Höhe der 100 % erhalten, die mit 7% zu versteuern ist. Davon behält Bookings seine Provision ein. Dies ist eine innergemeinschaftliche Dienstleistung, weil Bookings seinen Sitz im EU-Ausland hat. Dieser Umsatz unterliegt dem sogen. Reverse-Charge Verfahren. Dadurch müssen Sie Umsatzsteuer i.H. v. 19 % x 12 % = 2,28 % anmelden sowie können in gleicher Höhe einen Vorsteuerabzug geltend machen, da die Vermittlungsleistung von Bookings unmittelbar mit dem steuerpflichtigen Beherbergungsumsatz im Zusammenhang steht.
Bei weiteren Rückfragen können Sie mich gerne per Kommentarfunktion kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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